Volksabstimmung in der Schweiz Abtreibungsrecht wird gelockert
02.06.2002, 00:00 UhrDie Schweizer haben in einem Referendum mit deutlicher Mehrheit eine Liberalisierung des mehr als 50 Jahre alten Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch beschlossen. Nach amtlichen Angaben stimmten 72,4 Prozent für die Fristenregelung, die eine Abtreibung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei stellt, wenn die Frau eine Notlage geltend machen kann. Die Wahlbeteiligung lag bei 41 Prozent.
Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz eigentlich seit 1942 im Strafgesetzbuch geregelt. Demnach sollte die schwangere Frau, die abtreibt oder abtreiben lässt, mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden, es sei denn der Abbruch erfolgt, weil der Frau ein schwerer gesundheitlicher Schaden droht.
Gesetz und Realität klaffen aber auseinander: Seit 1988 wurde keine Verurteilung mehr ausgesprochen, und in den Kantonen werden die Bestimmungen mehr oder weniger liberal ausgelegt oder gar nicht mehr angewandt. Die Realität ist, dass jährlich rund 13.000 Schwangerschaften in der Schweiz abgebrochen werden.
Die Abstimmung war nötig geworden, weil die Christlichdemokratische Volkspartei und Gruppen von Abtreibungsgegnern das Referendum gegen die neue Gesetzesvorlage eingeleitet hatten. Dazu mussten sie gemäß Schweizer Recht 50.000 Unterschriften zusammentragen.
Quelle: ntv.de