PatientenverfügungAuch bei Wachkoma
Bundesjustizministerin Zypries hat sich dafür ausgesprochen, Patientenverfügungen zu lebensverlängernden Maßnahmen auch bei Koma-Patienten oder Demenzkranken anzuerkennen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, Patientenverfügungen zum Behandlungsabbruch auch bei einem Wachkoma oder schwerer Demenz anzuerkennen. "Ein Mensch, der bei vollem Bewusstsein ist, kann jederzeit entscheiden, ob er sich medizinisch behandeln lässt oder nicht. Das gleiche muss für die Situation gelten, in der jemand bewusstlos ist, aber vorher festgelegt hat, was er will", sagte Zypries der "Berliner Zeitung". "Alles andere wäre mit unserer Verfassung kaum zu vereinbaren."
Der Bundestag hatte vor zwei Wochen kontrovers über das Thema Patientenverfügungen und ein mögliches neues Gesetz debattiert. Eine Gruppe von Abgeordneten will wie Zypries dem Selbstbestimmungsrecht grundsätzlich Vorrang einräumen. Andere Angeordnete aus unterschiedlichen Parteien möchten Anordnungen zum Behandlungsabbruch nur akzeptieren, wenn die Krankheit einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat. Mit einer Patientenverfügung können Menschen Regelungen für den Fall treffen, dass sie etwa nach einem Unfall oder wegen Krankheit nicht mehr selbst aktuell über medizinische Behandlungen entscheiden können.