Politik

"Widersprüchliches Urteil" Becker legt Revision ein

Becker an einem der Verhandlungstage.

Becker an einem der Verhandlungstage.

(Foto: dpa)

Wegen Beihilfe wird Verena Becker am Ende des Buback-Prozesses zu vier Jahren Haft verurteilt. Zweieinhalb Jahre davon gelten bereits als verbüßt. Wahrscheinlich bleibt Becker sowieso auf freiem Fuß, doch ihre Anwälte legen trotzdem Revision ein.

Die wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilte Ex-RAF-Terroristin Verena Becker hat Revision eingelegt. "Wir sind von der Verurteilung absolut nicht überzeugt", sagte Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte das ehemalige RAF-Mitglied am Freitag vergangener Woche zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als verbüßt. Da eine Freilassung in der Regel nach zwei Dritteln der Haftzeit erfolgen kann und Becker bereits vier Monate in Untersuchungshaft saß, ist es auch nach dem Urteil sehr unwahrscheinlich, dass die 59-Jährige nochmals ins Gefängnis muss.

Dennoch greifen die Verteidiger die Entscheidung an. Anwalt Euler hält das Urteil für widersprüchlich: "Einerseits soll Verena Becker die Täter vehement unterstützt haben - andererseits sah sich der Senat außerstande, die Täter zu nennen." Euler geht nicht davon aus, dass bei einem Erfolg der Revision vor dem Bundesgerichtshof das Verfahren neu aufgerollt werden muss. Es handele sich um eine rein rechtliche Frage, die ohne neue Beweisaufnahme entschieden werden könne.

Quelle: ntv.de, dpa

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