Präzedenzfall für DeutschlandDignitate kündigt Sterbehilfe an
Bekannt wurde nicht, wo in Deutschland die Sterbehilfe stattfinden soll. Sicher scheint auch, dass es nicht mehr in diesem Jahr dazu kommen wird.
Die Sterbehilfe-Organisation Dignitate hat nach eigenen Angaben für einen geplanten Präzedenzfall in Deutschland einen pensionierten Mediziner gefunden, der einem Schwerkranken beim Freitod helfen will. Das sagte der Dignitate-Vizechef und Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold der "Frankfurter Rundschau". Der Gründer der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas und Dignitate-Vorsitzende Ludwig Minelli hatte nach Angaben der Zeitung zuvor gesagt, man habe in Deutschland jemanden gefunden, "der eine Sterbebegleitung machen und das Risiko der Strafverfolgung auf sich nehmen will".
Arnold sagte nicht, wo in Deutschland die Sterbehilfe stattfinden soll. Sicher werde es nicht mehr in diesem Jahr dazu kommen. Die Wahl sei auf einen Pensionär als Helfer gefallen, weil der nicht seine ärztliche Zulassung riskiere. Das in der Schweiz von Dignitas verwendete Narkotikum Natrium-Pentobarbital sei in Deutschland nicht für Menschen zugelassen. Daher müsse ein anderes Mittel angewandt werden, sagte Arnold. Ziel sei es, den ärztlich assistierten Freitod aus der rechtlichen Grauzone herauszuholen.
Kein Grundrecht auf Selbsttötung
Das Bundesjustizministerium erinnerte an Urteile, wonach es kein Grundrecht auf Selbsttötung gebe. Im Februar 2006 habe das Verwaltungsgericht Köln eine entsprechende Klage so beschieden. Bestätigt fühle sich die Bundesregierung durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der 2002 den Nationalstaaten das Recht zugestanden hatte, über die Sterbehilfe selbst zu entscheiden.
Vor knapp zwei Wochen war das Thema Sterbehilfe wieder in den Blickpunkt gerückt, nachdem die Schweizer Organisation Dignitas zwei Deutschen auf einem Parkplatz bei Zürich in einem Auto Sterbehilfe geleistet hatte. Wie in Deutschland ist auch in der Schweiz aktive Sterbehilfe wie etwa die Verabreichung tödlicher Spritzen verboten. Anders als in Deutschland erlauben die Gesetze in der Schweiz aber, dass unheilbar kranken Sterbewilligen ein Gift angeboten wird, das diese dann selbst trinken. Arnold hatte nach dem Fall in der Schweiz angekündigt, Dignitate wolle demnächst einem unheilbar kranken Patienten in Deutschland Sterbehilfe leisten, um damit einen juristischen Präzedenzfall zu erzwingen.