Gen-Lebensmittel EU-Rat weiter uneins
14.10.2002, 12:20 UhrDer Streit um gentechnisch veränderte Lebensmittel in der EU dauert an. Den Agrarministern der Union gelang es in Luxemburg nicht, sich über die Kennzeichnung solcher Nahrungsmittel zu einigen.
Streitpunkt ist, bis zu welchem Anteil konventionell erzeugte Lebensmittel gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten dürfen, bevor sie als Gentechnik-Nahrung eingestuft werden müssen.
"Für uns steht bei der Festlegung der Schwellenwerte im Vordergrund, den Verbraucher bestmöglich zu informieren. Deshalb setzen wir uns für möglichst niedrige Werte ein", sagte der Staatssekretär im Berliner Verbraucherschutzministerium, Martin Wille. Es müsse sichergestellt werden, dass die Verbraucher frei zwischen herkömmlichen Lebensmitteln und gentechnisch veränderten Lebensmitteln wählen können.
Der Vorschlag der EU-Kommissions sieht vor, eine "zufällige" Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen bis zu einem Prozent zuzulassen. Das Europäische Parlament hatte kürzlich für einen Grenzwert von 0,5 Prozent votiert. Dafür sind im EU-Ministerrat auch Italien und Österreich; auch die Bundesregierung tendiert offenbar in diese Richtung. Mit einer Einigung im EU-Agrarrat wird nun im November gerechnet.
Die EU-Kommission hatte ihre Vorschlag damit begründet, dass derartige Verunreinigungen bei Anbau, Ernte, Transport und Verarbeitung nicht vermeidbar seien. Umweltschutzverbände fordern hingegen, die Erzeuger von Genpflanzen zur strikten Trennung ihrer Ernten und Produkte zu verpflichten, damit es gar nicht erst zu Verunreinigungen komme.
Einigkeit bei Prozesskostenhilfe
Bei ihren Beratungen über die Angleichung der nationalen Rechtsnormen in der Europäischen Union haben sich die EU-Justizminister auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe geeinigt. Damit solle ärmeren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit eröffnet werden, auch im EU-Ausland ihr Recht umzusetzen.
Bedürftige sollen nach der Einigung von ihrem jeweiligen Heimatstaat die Prozesskosten in einem anderen EU-Land bezahlt bekommen. Auch die Reisen von Zeugen sollten erstattet werden.
Keine Einigung zeichnet sich hingegen in der Drogenpolitik ab, da die Niederlande hier an ihrer liberalen Linie festhalten wollen.
Kampf den Kinderschändern
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie sollen EU-weit künftig einheitlich bestraft werden. Nach dem Grundsatzbeschluss der EU-Justizminister sollen die Höchststrafen für entsprechende Straftaten bei fünf bis zehn Jahren liegen. Unter den Schutz fallen Personen bis 18 Jahre. Zudem dürfen Straftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe nicht mehr in Berufen arbeiten, in denen sie mit Kindern in Kontakt kommen.
Quelle: ntv.de