Politik

Hausdurchsuchungen rechtens Edathy scheitert mit Beschwerde

Sebastian Edathy erleidet eine juristische Schlappe. Das Landgericht Hannover verwirft eine Beschwerde des Ex-SPD-Parlamentariers hinsichtlich der Hausdurchsuchungen. Derweil will Justizminister Maas schärfer gegen Kinderpornografie vorgehen.

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Sebastian Edathy

(Foto: dpa)

Die Hausdurchsuchungen beim ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy waren re chtlich zulässig. Die Beschwerden des Politikers dagegen wurden vom Landgericht Hannover verworfen und ein Anfangsverdacht bestätigt, wie ein Sprecher der "Bild am Sonntag" sagte.

Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Sein Fall hatte im Februar die erste große Krise in der schwarz-roten Koalition ausgelöst. Bekannt wurde der Innenpolitiker als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses.

Edathy hat eingeräumt, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen gekauft zu haben. Diese sind nach seiner Auffassung aber nicht illegal. Der Beschluss der 4. großen Strafkammer des Landgerichts erging laut "BamS" bereits am vergangenen Dienstag.

Justizminister reagiert

Bundesjustizminister Heiko Maas will noch vor Ostern einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Strafrechts bei Kinderpornografie vorlegen. "Künftig muss man beides unter Strafe stellen, eindeutige Kinderpornografie und den gewerbsmäßigen Handel mit Nacktbildern von Kindern. Hier geht es um den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft", sagte der SPD-Politiker der "Saarbrücker Zeitung".

Maas reagiert damit auf den Fall Edathy. Bislang ist die rechtliche Lage kompliziert, wenn auf Bildern keine sexuellen Übergriffe zu sehen sind, sondern Jungen oder Mädchen etwa nackt vor der Kamera posieren. Besitz oder Weitergabe solcher "Posing-Bilder" sind bislang nur dann strafbar, wenn die unbedeckten Genitalien der Kinder "aufreizend zur Schau gestellt" sind.

Quelle: ntv.de, wne/dpa

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