Politik

Nun auch Rheinland-Pfalz Gericht kippt Rauchverbot

Das rheinland-pfälzische Rauchverbot in Ein-Raum-Kneipen verstößt gegen die Landesverfassung. Das entschied der Verfassungsgerichtshof in Koblenz. Das Rauchverbot belaste die Betreiber kleiner Kneipen mit getränkegeprägtem Angebot in unzumutbarer Weise, erklärten die Richter.

Sie gaben mehreren Gastwirten Recht, die Verfassungsbeschwerden eingereicht hatten, weil sie sich in ihrer Existenz bedroht sahen. Grundsätzlich bleibt das Rauchen in Gaststätten verboten. Wie einige andere Bundesländer auch muss Rheinland-Pfalz aber sein Nichtraucherschutzgesetz neu regeln (Az.: VGH B 31/07, VGH B 2/08, VGH B3/08 und andere).

Laut Urteil verletzt das Gesetz Betreiber von Ein-Raum-Kneipen in ihrem Recht auf freie Berufsausübung und in ihrer Freiheit zur selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung. Zudem büßten kleine Kneipen erheblich an Attraktivität ein. Die Betreiber könnten keinen separaten Raucherraum einrichten, obwohl viele Gäste Raucher seien.

Neuregelung bis Ende 2009

Daher sei mit "deutlichen, existenzgefährdenden" Umsatzrückgängen zu rechnen. Das Mitte Februar in Kraft getretene rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz beinhaltet ein generelles Rauchverbot. Jedoch sollte das Rauchen in Gaststätten in abgetrennten Räumen möglich sein.

Rheinland-Pfalz muss das Nichtraucherschutzgesetz nun bis Ende 2009 neu regeln. Werde das Rauchen weiterhin in abgetrennten Nebenräumen erlaubt, komme für die getränkegeprägte Gastronomie in kleinen Ein-Raum-Gaststätten nur die Freistellung vom Rauchverbot in Betracht, erklärten die Richter.

Am 30. Juli hatte das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot in kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin gekippt. Danach hatten mehrere Bundesländer angekündigt, die Rauchverbote in kleinen Gaststätten aufzuheben oder zumindest nicht mehr durchsetzen zu wollen. Bemühungen für eine bundesweite Regelung zum Rauchverbot scheiterten bislang.

Quelle: ntv.de

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