"Entspricht nicht der Lebenswirklichkeit" Hartz-IV für Kinder auf Prüfstand
12.09.2009, 14:54 UhrDie Landesregierungen in Hannover und Düsseldorf verlangen Änderungen bei der Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder. "Die Ableitung der Regelsätze für Kinder von den Regelsätzen der Erwachsenen spiegelt nicht die Lebenswirklichkeit eines Kindes wider", sagte Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Daher benötigen wir dringend die Ermittlung eines kinderspezifischen Bedarfes."
Ein Sprecher der niedersächsischen Landesregierung bezeichnete die Berechnung als "nicht optimal". Der Kinderbedarf sei anders als bei Erwachsenen, darüber müsse diskutiert werden, sagte er und bestätigte damit Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Das Bundessozialministerium sei in der Pflicht, verschiedene Modelle zu prüfen. Die im Schulpaket festgelegten 100 Euro seien ein Schritt in die richtige Richtung, sagte der Sprecher.
Klage in Karlsruhe anhängig
Damit stellen sich die beiden Länder gegen die Einschätzung des Bundessozialministeriums unter Minister Olaf Scholz (SPD). Dies geht laut "Spiegel" auch aus den entsprechenden Stellungnahmen für das Bundesverfassungsgericht hervor. Das Gericht wird am 20. Oktober nach Klagen dreier Familien darüber verhandeln, ob Höhe und Berechnungs-Grundlage der Leistungen für Kinder mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Derzeit bekommen Kinder von Geburt bis zum siebten Lebensjahr pauschal 60 Prozent der Bezüge eines allein stehenden Erwachsenen. Das sind dann 215 Euro. Kinder zwischen acht und 13 kriegen 251 Euro.
Quelle: ntv.de, dpa