Politik

Klärungsbedarf in V-Mann-Affäre Informant war vorbestraft

Margarete Koppers sagte vorm Innenausschuss, ihr seien keine Verurteilungen bekannt.

Margarete Koppers sagte vorm Innenausschuss, ihr seien keine Verurteilungen bekannt.

(Foto: dapd)

Für Berlins Innensenator Henkel und die Polizeiführung wird es unbequem: Sie sollen nun auch zum Vorstrafenregister des V-Mannes mit Verbindungen zum rechtsextremen NSU-Terrortrio Auskunft geben. Laut BKA ist Thomas S. mehrfach als Straftäter aufgefallen. Auch während seiner Zeit als "Vertrauensperson" wurde S. verurteilt. Die Polizei gibt sich unwissend.

2004 war Thomas S. wegen des Vertriebs von Tonträgern der verbotenen rechtsradikalen Band "Landser" angeklagt.

2004 war Thomas S. wegen des Vertriebs von Tonträgern der verbotenen rechtsradikalen Band "Landser" angeklagt.

(Foto: dpa)

Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) und die Polizeiführung geraten in der Affäre um einen V-Mann des Berliner Landeskriminalamts (LKA) weiter unter Druck. Nach Informationen des Magazins "Spiegel" war der Informant Thomas S. vor seiner Anwerbung mehrfach vorbestraft. Auch während seines Spitzeleinsatzes soll der Mann, der vom LKA als "Vertrauensperson" geführt wurde, in der rechten Szene strafrechtlich in Erscheinung getreten sein und dafür verurteilt worden sein.

Die Grünen-Abgeordnete Clara Herrmann fordert nun schnelle Aufklärung von Henkel und der Polizeiführung. Sie müssten wissen, welches Vorstrafenregister der V-Mann auf dem Buckel hat, so Herrmann gegenüber der dpa.

In Ermittlungsakten des Bundeskriminalamts sind laut "Spiegel Online" vier Verurteilungen von S. aufgelistet, unter anderem wegen Beihilfe zur schweren Brandstiftung, Landfriedensbruchs im besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung. Drei Urteile wurden nach diesem Bericht in den Jahren 1993 bis 1999 gesprochen. Die vierte Verurteilung stamme aus dem Jahr 2005. Damals - fünf Jahre nach seiner Anwerbung als V-Mann - habe das Landgericht Dresden S. wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Zweifel an Henkels Aussage

Berlins Vizepolizeipräsidentin Margarete Koppers gab sich bei der gestrigen Sondersitzung des Innenausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus unwissend. Auf Nachfrage der Grünen Herrmann zu Verurteilungen von Thomas S. in seiner Zeit als V-Mann sagte Koppers, nach ihrem Kenntnisstand seien "keine Straftaten und Verurteilungen bekannt".

Unterdessen gibt es Zweifel an der Aussage von Innensenator Henkel, wonach die Bundesanwaltschaft ihn gebeten habe, Berliner Erkenntnisse über einen Informanten mit möglichen Verbindungen zum NSU-Terrortrio zunächst nicht weiterzugeben. Dem widersprach der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler: "Absprachen über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse an den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurden nicht getroffen", sagte Köhler. "Alle Beteiligten seien sich über die Sensibilität der Informationen für die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft bewusst gewesen."

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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