Politik

Neue Sicherungsverwahrung Kabinett bringt Reform voran

Blick in eine rund zwölf Quadratmeter große Zelle im Trakt der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Celle.

Blick in eine rund zwölf Quadratmeter große Zelle im Trakt der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Celle.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist nahezu in trockenen Tüchern. Das Bundeskabinett segnet einen entsprechenden Gesetzentwurf ab.

Das Kabinett hat die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerstverbrecher auf den Weg gebracht. Es stimmte in Berlin einem Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu.

Die Karlsruher Richter hatten im Mai vergangenen Jahres bemängelt, dass sich die Sicherungsverwahrung bislang zu wenig von der Strafhaft unterscheidet. Deshalb muss es bis Mitte 2013 eine komplette Neuregelung geben.

Bei der Sicherungsverwahrung bleiben als besonders gefährlich geltende Täter eingesperrt, obwohl sie ihre Strafe schon verbüßt haben. Bund und Länder haben sich bereits weitgehend darauf verständigt, künftig die Therapie stärker zu betonen und damit das "Abstandsgebot", also die Unterscheidung zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung, deutlicher zu machen.

Auch soll die Sicherungsverwahrung bei besonders gefährlichen Tätern bereits im Urteil - zumindest vorbehaltlich – angeordnet werden. Dass die Maßnahme allerdings nicht mehr nachträglich angeordnet werden kann, stößt bei einigen Bundesländern auf Kritik

Quelle: ntv.de, dpa

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