Politik

Verfassungsgericht auf großer Bühne Lammert will Debatte über Richter

Norbert Lammert zwischen Richtern: Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts (links) und Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts (rechts)

Norbert Lammert zwischen Richtern: Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts (links) und Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts (rechts)

(Foto: picture alliance / dpa)

Sollten Verfassungsrichter wie bisher im stillen Kämmerlein ausgewählt werden oder sollten sie sich vor ihrer Ernennung der öffentlichen Debatte stellen müssen? Bundestagspräsident Norbert Lammert spricht sich dafür aus, dass der Bundestag öffentlich über die Personalien debattiert. Die Verfassungsrichter selbst haben da andere Ansichten.

Bundestagspräsident Norbert Lammert schlägt vor, das Verfahren zur Ernennung von Bundesverfassungsrichtern zu ändern. Dass die Richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt werden, will der CDU-Politiker nicht antasten. Doch sollte der Bundestag mit dem "Plenum der Abgeordneten in öffentlicher Sitzung" entscheiden. Bisher findet das Verfahren in einem Ausschuss statt und steht damit eher nicht in der Öffentlichkeit.

Nach dem Vorschlag Lammerts würde im Bundestag über die Personalien diskutiert werden – den Bürgern würden die Menschen, die das wichtige Richteramt ausfüllen, damit viel bekannter. Es gibt 16 Bundesverfassungsrichter, von denen die Hälfte vom Bundestag, die andere Hälfte vom Bundesrat bestimmt werden. Der Bundesrat wählt nicht in einem Ausschuss, sondern mit allen Mitgliedern. In beiden Kammern wird mit Zweidrittelmehrheiten entschieden, was dazu führt, dass in der Regel ein breiter, parteiübergreifender Konsens gefunden werden muss.

"Erstaunliche Entscheidung" des Verfassungsgerichts

Das Verfassungsgericht selbst hatte vor Kurzem entschieden, dass die Wahl in einem Bundestagsausschuss zulässig ist. Lammert nannte die Entscheidung im Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung" "erstaunlich". Lammert wies darauf hin, dass das Gericht den Bundestag erst im Februar gestärkt hatte. Damals ging es um die Euro-Rettung. "Angesichts der erheblichen Bedeutung, die dem Verfassungsgericht über das eigene Land hinaus zunehmend auch im europäischen Integrationsprozess zukommt, wäre es wohl plausibler, die Wahl seiner Mitglieder dem Plenum der Abgeordneten in öffentlicher Sitzung vorzubehalten", so Lammert.

Das Verfassungsgericht hatte seinen Beschluss damit begründet, dass das Ansehen der Richter Einbußen erleiden könne, wenn ihre Wahl auf dem öffentlichen Markt ausgetragen würde. Der Gesetzgeber sei aber nicht gehindert, ein anderes Verfahren festzulegen. Lammert räumte ein: "Eine solche Regelung könnte der Bundestag freilich auch ohne Genehmigung des Bundesverfassungsgerichts durchaus beschließen."

Quelle: ntv.de, che mit dpa

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