Inflationsausgleich und neue DebatteMinijob-Grenze steigt auf 450 Euro
Die Einkommensgrenze für Minijobs soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im nächsten Jahr von 400 auf 450 Euro monatlich steigen. Darauf verständigen sich die Arbeitsmarktpolitiker von Union und FDP.
Die in der schwarz-gelben Koalition seit langem vereinbarte Anhebung der Einkommensgrenzen für rund 7,5 Millionen Minijobber soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Aus den 400-Euro-Jobs würden dann 450-Euro-Jobs. Auf diesen Zeitplan hätten sich Union und FDP verständigt, sagte FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel dem "Spiegel". Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Karl Schiewerling, bestätigte der Nachrichtenagentur Reuters: "Das ist in der Koalition konsentiert."
"Seit 2003 hat es bei den Minijobs keine Anhebung der Verdienstgrenzen gegeben. Es ist nur fair, dass die Menschen jetzt einen Inflationsausgleich bekommen", sagte Vogel.
Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums sagte dazu auf Anfrage, man arbeite derzeit auf Wunsch der Koalitionsfraktionen an einer Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf. Dieser soll von den Fraktionen ins Parlament eingebracht werden.
Rentenplanung inbegriffen
Die Pläne der Koalitionsfraktionen waren bereits Ende März bekanntgeworden. Rund 7,4 Millionen Menschen - davon knapp 4,65 Millionen Frauen - haben in Deutschland eine Stelle auf 400-Euro-Basis. Wie das Arbeitsministerium damals mitteilte, soll die Anhebung durch einen besseren Schutz in der Gesetzlichen Rentenversicherung flankiert werden.
Demnach sollen Minijobber demnächst zum pauschalen Rentenversicherungsbetrag des Arbeitgebers von 15 Prozent selbst 4,6 Prozentpunkte hinzuzahlen. Wer das nicht wolle, müsse dies anmelden. Bislang verhält es sich umgekehrt. Auf die höhere Rentenversicherung habe die Union bestanden, um Altersarmut zu verhindern.
Für Minijobs gelten besondere Vergünstigungen: Arbeitnehmer bezahlen dafür keine Sozialabgaben. Stattdessen entrichten Arbeitgeber pauschal 30 Prozent für Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern.
Neue Verdienstgrenzen sollten künftig auch für gering besteuerte Midijobs (400 bis 800 Euro) gelten. Hier werde die Schwelle auf 850 Euro angehoben. Der zwischen der Unions- und der FDP-Fraktion ausgehandelte Zeitplan sehe vor, dass im September die erste Lesung der Gesetzesinitiative stattfinden soll.
Dennoch nicht unumstritten
Die Zahl der Minijobs erreicht immer neue Rekordhöhen. Im Dezember 2011 gab es nach neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit 7,507 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte, wie die Minijobs in der Statistik heißen. Das waren rund 120.000 mehr als ein Jahr zuvor und rund zwei Millionen mehr als unmittelbar nach der rot-grünen Minijob-Reform 2003. Die Zahl der ausschließlich in einem Minijob-Beschäftigten ist dabei mit rund 4,9 Millionen relativ stabil geblieben. Beständig gestiegen ist die Zahl der Nebenjobs, die Arbeitnehmer steuerfrei neben dem Hauptberuf ausüben. Sie erreichte im Dezember 2,6 Millionen.
Die Unions-Fraktion will die Minijobs deshalb auf den Prüfstand stellen. "Wir müssen überprüfen, ob Minijobs generell sinnvoll sind", sagte der Arbeitsmarkt-Experte der Union, Peter Weiß, der "Frankfurter Rundschau". In einigen Branchen würden viele Minijobs geschaffen und damit normale Arbeitsplätze ersetzt. Mit dem Thema solle sich eine Arbeitsgruppe der Fraktion ab Herbst beschäftigen.