Politik

CDU will gegen Haushalt klagen NRW-SPD droht mit Neuwahlen

Der Nachtragshaushalt 2010 hat das Verfassungsgericht in NRW bereits vorläufig gestoppt - auf Antrag der CDU. Ebenso will die Opposition offenbar auch gegen die Finanzplanung 2011 vorgehen. Die SPD droht im Gegenzug mit Neuwahlen. Das könnte die wackelige rot-grüne Regierung festigen.

"Werden die Wähler befragen": SPD-Landtagsfraktionschef Norbert Römer.

"Werden die Wähler befragen": SPD-Landtagsfraktionschef Norbert Römer.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die SPD droht mit einer schnellen Neuwahl in Nordrhein-Westfalen, sollte die CDU auch gegen den Landeshaushalt 2011 vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Das hatten mehrere CDU-Politiker angekündigt. "Wenn die CDU weiter die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung sucht, werden wir die Wähler befragen", sagte SPD-Landtagsfraktionschef Norbert Römer der "Rheinischen Post".

Die SPD werde die Entscheidung der Verfassungsrichter in diesem Fall nicht abwarten und sofort Neuwahlen anstreben. Von jüngsten Umfragen ausgehend könnten SPD und Grüne gemeinsam auf eine komfortable Mehrheit im Düsseldorfer Landtag hoffen. Derzeit bilden die beiden Parteien eine Minderheitsregierung, die nur mit Stimmen anderer Parteien Gesetze verabschieden kann.

Die Opposition war bereits gegen den Nachtragshaushalt 2010 vor den Verfassungsgerichtshof gezogen. Derzeit prüfen die Verfassungsrichter, ob die geplante hohe Neuverschuldung im Haushaltsjahr 2010 rechtens war. "Die Regierung soll sich verfassungskonform verhalten oder sagen, sie ist gescheitert", hatte CDU-Landeschef Norbert Röttgen nach der Aussetzung des Gesetzes gesagt. Das Urteil ist für den 15. März avisiert.

Hohe Verschuldung trotz Aufschwungs

Auch beim Etat 2011 liegt die geplante Neuverschuldung mit 7,1 Milliarden Euro deutlich über der Summe der Investitionen und entspricht deshalb nicht den Vorgaben der Verfassung. Die rot-grüne Minderheitsregierung beruft sich aber - trotz Wirtschaftsaufschwungs - auf eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts".

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hatte der Landesregierung in einer Eilentscheidung die Aufnahme neuer Kredite unter dem Nachtragshaushalt 2010 untersagt. Das Gesetz sei jedoch nötig geworden, um Vorsorge für riskante Investments der WestLB zu bilden, hieß es von der rot-grünen Regierung. Der Nachtragshaushalt sei die Endabrechnung der im Mai abgewählten schwarz-gelben Landesregierung, er enthalte noch keine Elemente rot-grüner Politik, hatte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gesagt.

Quelle: ntv.de, rpe/dpa

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