Kumulieren und PanaschierenPersonalisierte Verhältniswahl
Am Sonntag hat jeder Wähler in Hamburg sechs Stimmen. Der Stadtstaat hat sein Wahlrecht auf das Prinzip des personalisierten Verhältniswahlrechts umgestellt und ist damit nicht allein unter den deutschen Bundesländern.
Die Hamburger Bürgerschaft wird an diesem Sonntag erstmals nach dem Prinzip des personalisierten Verhältniswahlrechts gewählt. Danach hat jeder Wähler sechs Stimmen. Eine Stimme kann er auf den Landeslisten für eine Partei vergeben, bis zu fünf Stimmen auf den Wahlkreislisten für die Kandidaten. Diese fünf Stimmen können einem einzigen Kandidaten gegeben werden, dann spricht man vom "Kumulieren". Sie können aber auch auf verschiedene Bewerber - auch verschiedener Parteien - verteilt werden, was man als "Panaschieren" bezeichnet. Bei den zeitgleich zur Bürgerschaftswahl stattfindenden Kommunalwahlen für die Bezirksversammlungen wird nach demselben Muster verfahren.
Die Stimme auf den Landeslisten - üblicherweise Zweitstimme genannt - entscheidet darüber, mit wie vielen Abgeordneten eine Partei in das Landesparlament einzieht. Die bis zu fünf Stimmen auf den Wahlkreislisten - andernorts Erststimme genannt - bestimmen mit darüber, welche Abgeordneten in die Bürgerschaft kommen. Von den 121 Sitzen werden 50 über die Landes- und 71 über die Wahlkreislisten vergeben. So hat der Wähler direkten Einfluss auf die Zusammensetzung des Landesparlaments.
Gängiges Prinzip
Dieses Wahlsystem ist auch in zahlreichen anderen Bundesländern in unterschiedlichen Varianten bekannt - jedoch nur bei Kommunalwahlen.
So können zum Beispiel am 2. März bei den Kommunalwahlen in Bayern die Wähler so viele Stimmen vergeben wie Gemeinde-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder zu wählen sind. In München kann dann jeder Wähler nicht nur eine Stimme für den Oberbürgermeister vergeben, sondern auch weitere 80 Stimmen für die Besetzung des Stadtrates. In den meisten nord- und ostdeutschen Bundesländern haben die Wähler drei Stimmen zur Verfügung.
Nach Hamburg hat auch Bremen für die Wahl des Landesparlaments 2011 das personalisierte Verhältniswahlrecht beschlossen. So werden die Bremer bei der nächsten Bürgerschaftswahl fünf Stimmen haben, die sie auf Listen und Kandidaten verteilen können.