Aufenthalt in Terrorlagern Schäuble und Zypries uneins
08.10.2008, 13:16 UhrJustiz- und Innenministerium sind sich über eine Bestrafung des Aufenthalts in Terrorcamps weiter uneinig. Das Bundesjustizministerium widersprach in Berlin einer gegenteiligen Äußerung von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). "Es gibt keine Einigung." Man arbeite weiter an einer Lösung.
Kernpunkt des Streits ist die Rechtsfrage, ob für eine Bestrafung bereits der Aufenthalt in einem Terrorcamp ausreicht oder ob die Absicht nachgewiesen werden muss, eine Straftat begehen zu wollen. Bereits vor einer Woche hatte es Verwirrung wegen einer zunächst vermeldeten und anschließend wieder dementierten Einigung gegeben.
Schäuble verkündet Einigung
Schäuble sagte nun in einem Interview mit dem "Münchner Merkur": "Es hat lange gedauert, aber jetzt haben wir mit dem Bundesjustizministerium eine Einigung erzielt." Er rechne damit, dass das Gesetz in den nächsten Wochen vom Kabinett verabschiedet werde. "Wir können doch nicht warten, bis die Straftat begangen ist", sagte Schäuble. "Die Behörden müssen eingreifen können, sobald sich jemand darauf vorbereitet, einen Anschlag zu begehen."
Auch nach dem Widerspruch des Justizressorts beharrte das Innenministerium auf seiner Position. Schäuble sagte nach Angaben seines Sprechers Stefan Paris nach einem Gespräch mit seiner Kabinettskollegin Brigitte Zypries (SPD), er sehe eine Einigung als gegeben an und werde kein Jota von seiner Auffassung abrücken.
Federführend für das Gesetz ist das Justizministerium. Ein Entwurf liegt bereits vor, der aber von den beiden Ressorts zum Teil unterschiedlich interpretiert wird.
Strafbarkeit nicht vorverlagern
Vorgesehen ist, in das Strafgesetzbuch zwei neue Paragrafen einzuführen. Paragraf 89a soll die "Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat" fassen. Hier muss ein Anschlagsvorsatz gegeben sein. Das Strafmaß liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Der neue Paragrafen 89b will die "Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen. "Eines Anschlagsvorsatzes bedarf es dabei nicht", sagte Schäuble. Zypries hält es dagegen für falsch, die Strafbarkeit immer weiter von Straftaten weg vorzuverlagern.
Quelle: ntv.de