Wahlergebnis bleibt umstritten Schwarz-Gelb in Kiel steht
16.10.2009, 08:25 UhrTrotz laufender Klagen der Opposition gegen die Mandatsverteilung will die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig-Holstein rasch ihre Arbeit aufnehmen. Einstimmig votierten die Spitzengremien von CDU und FDP für den ausgehandelten Koalitionsvertrag.

Ministerpräsident Carstensen (l.) und FDP-Fraktionschef Kubicki.
(Foto: dpa)
Das 57 Seiten umfassende Papier wird am Samstag offiziell unterschrieben und veröffentlicht. Am 27. Oktober will sich Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) in der ersten Sitzung des neuen Landtages zum Regierungschef wiederwählen lassen.
"Dies ist eine Koalition, die beide gewollt haben. Wir werden sehr gut zusammenarbeiten", sagte Carstensen. Der Koalitionsvertrag muss noch am kommenden Samstag (24. Oktober) vom Landesparteitag der CDU und vom Landeshauptausschuss der Liberalen, dem sogenannten kleinen Parteitag, gebilligt werden.
Knappe Mehrheit im Wahlausschuss
Der Landeswahlausschuss hatte zuvor denkbar knapp mit drei Ja- und zwei Nein-Stimmen sowie zwei Enthaltungen die Mandatsverteilung nach der Wahl vom 27. September bestätigt. Demnach behalten CDU und FDP mit 49 Mandaten drei mehr als SPD, Grüne, der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) und die Linke.
Die Verteilung ist umstritten, weil 3 der 11 Überhangmandate der CDU nicht durch Ausgleichsmandate für andere Parteien kompensiert wurden. So erhielten CDU und FDP eine Mehrheit, obwohl sie zusammen weniger Zweitstimmen erhalten hatten als die anderen Parteien. Bei einem vollständigen Ausgleich würden CDU und FDP 50 Mandate und die anderen Fraktionen 51 Mandate erhalten. Damit hätten SPD, Grüne, SSW und Linke eine knappe Mehrheit. Eine politische Mehrheit würden sie zusammen allerdings nicht bilden.
Entsprechend dem Wahlgesetz wurde bei der Sitzverteilung der von der Verfassung vorgegebene Mandatsausgleich aber begrenzt, so dass drei CDU-Überhangmandate "ungedeckt" blieben. Im Wahlausschuss stimmten die Vertreter von CDU und FDP sowie die Landeswahlleiterin für das vorläufige Ergebnis aus der Wahlnacht; die Abgesandten der Grünen und Linken votierten dagegen, von den Abgesandten der SPD und des SSW kamen Enthaltungen.
Grüne und SSW klagen
Angesichts der umstrittenen Mandatsverteilung reichten Grüne und SSW eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht gegen das Wahlgesetz ein. Sie richtet sich gegen den Paragrafen, der den Mandatsausgleich begrenzt. Einen Eilantrag, mit dem Grüne und SSW die Begrenzung der Ausgleichsmandate für vorläufig erklären wollten, wies das Verfassungsgericht derweil ab. Einstweilige Anordnungen gegen solche Entscheidungen seien unzulässig, solange das Wahlprüfungsverfahren nicht abgeschlossen ist. Auch sei die Entscheidung des Wahlausschusses "nicht endgültig und unabänderbar". Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt kann binnen 14 Tagen jeder Wahlberechtigte Einspruch erheben.
Zur Abweisung des Eilantrages sagte SSW-Fraktionsvize Lars Harms, das Verfassungsgericht habe sich noch nicht dazu geäußert, ob die umstrittene Regel verfassungskonform ist. Er bleibe zuversichtlich, dass die Normenkontrollklage im Hauptverfahren gute Chancen hat. Wahlleiterin Manuela Söller-Winkler betonte hingegen mit Blick auf die Begrenzung des Mandatsausgleichs, dass sie wegen des eindeutigen Wortlautes im Gesetz keinen Interpretations- und Auslegungsspielraum sehe. Diese Vorgabe sei aus ihrer Sicht auch verfassungskonform.
Quelle: ntv.de, dpa