Terrorhelfer jetzt staatenlos Selek zu Recht ausgebürgert
20.07.2011, 21:29 Uhr
Attila Selek und seine Anwältin Saadet Dindar im Verwaltungsgericht in Sigmaringen.
(Foto: dpa)
Atilla Selek, der als Helfer der terroristischen "Sauerland-Gruppe" Anschläge in Deutschland plante, will Deutscher bleiben. Daraus wird nichts: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen verwirft die Klage des 26-Jährigen gegen seine Ausbürgerung.
Die Ausbürgerung des ehemaligen Terrorhelfers der "Sauerland-Gruppe", Atilla Selek, war rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen verwarf eine Klage des 26-Jährigen gegen die Ausländerbehörde seiner Geburtsstadt Ulm. Diese hatte Selek vor gut einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt.
Selek, der erst vergangene Woche auf Bewährung freikam, erschien selbst zum Prozess. Da er seinen türkischen Pass bei der Einbürgerung 2005 abgegeben hatte, ist er nach der Bestätigung der Behördenentscheidungen durch das Verwaltungsgericht nun staatenlos. Ob Selek gegen die Entscheidung in Berufung gehen kann, teilte ein Sprecher des Gerichts nicht mit.
Selek war im März 2010 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte der "Sauerland-Gruppe" dabei geholfen, im Jahr 2007 Terroranschläge auf Diskotheken, Flughäfen und US-Einrichtungen in Deutschland zu planen. Gegen die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft hatte Selek zunächst beim Regierungspräsidium Tübingen Einspruch erhoben und dann geklagt.
Selek verschwieg Ermittlungen
Der Berichterstatter des Gerichts, Klaus-Peter Wohlrath, hatte im Verfahren gesagt, es müsse geklärt werden, ob die Einbürgerungsabteilung in der Ulmer Stadtverwaltung wusste, dass gegen Selek ermittelt wurde, als sie ihn im April 2005 zum Deutschen machte. Doch Selek habe die Ermittlungen wissentlich verschwiegen, urteilte das Gericht.
Seine Anwältin Saadet Dindar kritisierte, es sei der Stadt sehr wohl bekannt gewesen, dass gegen ihren Mandanten ermittelt wurde. "Der Poststempel zeigt, dass eine Mitteilung bei der Stadt eingangen ist", sagte der Vorsitzende Richter Otto-Paul Bitzer.
Die Vertreter der Ulmer Stadtverwaltung argumentierten aber, dass Selek zum einen nichts von den Ermittlungen gesagt habe. Zum anderen sei die Mitteilung über die Ermittlungen gegen den 26-Jährigen zwar bei der Stadt eingegangen, habe aber wohl nicht die zuständige Einbürgerungsmitarbeiterin erreicht. Nachher seien die Abläufe freilich verbessert worden. Das sei Selek "nicht anzulasten", kritisierte Dindar. Und sie frage sich, warum die Einbürgerung erst nach dem "Sauerland-Verfahren" zurückgenommen worden sei.
Deutschland als Rückzugsort
Eine weitere Frage war laut Wohlrath, ob die Stadt Ulm im vergangenen Jahr noch zuständig war, als sie Selek wieder ausbürgerte - denn er hatte vor seiner Verhaftung wegen der Terrorvorwürfe 2008 eine ganze Zeit lang in der Türkei gelebt. Selek sprach über seine dortige Heirat. Er habe dort leben wollen. "Ich habe einen Nachmieter für meine Ulmer Wohnung gefunden und dort alles abgemeldet."
Beim Einwohnermeldeamt meldete er sich aber nicht. Und die Vertreter der Stadt erklärten, Selek habe Deutschland immer als möglichen Rückzugsraum gesehen - auch während seiner Zeit in der Türkei. Diese Frage war für das Gericht aber nicht von wesentlicher Bedeutung - jede andere Behörde hätte ihn wohl auch ausgebürgert.
Dass Selek der "Sauerland-Gruppe" geholfen habe, Terroranschläge in Deutschland zu planen, dürfe keine Rolle bei der Rücknahme der Einbürgerung spielen, hatte Seleks Anwältin gefordert - zumal sich ihr Mandant ja mittlerweile von seinen radikalislamischen Ansichten distanziert habe.
Quelle: ntv.de, dpa