Bemerkte Döring den Zusammenstoß? Spiegel-Affäre belastet FDP
15.12.2011, 16:52 Uhr
Am Mittwoch präsentiert FDP-Chef Rösler den Abgeordneten Döring als neuen Generalsekretär, tags darauf kommt heraus, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Es geht um einen harmlosen Außenspiegel. Interessant könnte die Frage werden, ob Döring den Zusammenstoß bemerkt hat.
Ein beschädigter Außenspiegel hat dem designierten FDP-Generalsekretär Patrick Döring die Vorfreude auf den neuen Job wahrscheinlich ein wenig verdorben. Mitte November soll der Bundestagsabgeordnete in der Nähe seines Hauses in Hannover mit seinem Privatwagen den Außenspiegel eines anderen Fahrzeuges demoliert haben, anschließend jedoch weitergefahren sein.
Formaljuristisch gilt ein solches Verhalten selbst dann als Fahrerflucht, wenn der Fahrer seine Karte hinter dem Scheibenwischer des anderen Wagens lässt oder, sofern ihm der Fahrzeughalter bekannt ist, diesen später auf anderem Wege informiert.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Döring wegen möglicher Fahrerflucht. Ein Problem könnte werden, dass es zwischen Zeugenaussagen, die der Staatsanwaltschaft vorliegen, und Dörings Darstellung eine gewisse Diskrepanz gibt.
"Wir haben Indizien, dass er den Zusammenstoß bemerkt hat und dennoch die Unfallstelle verlassen hat", sagte Oberstaatsanwältin Irene Silinger. Zeugen hätten die Situation beobachtet und sich das Kennzeichen notiert. Döring habe nach dem "lauten Knall" zunächst gestoppt, seinen eigenen Außenspiegel wieder gerichtet und sei dann wieder losgefahren.
"Ohne es zu bemerken"
Döring zeigte sich zwar einsichtig, doch nach seiner Schilderung des Vorfalls hatte er den Zusammenstoß nicht bemerkt. "Ich habe, ohne es zu bemerken, mit meinem PKW einen Autospiegel beschädigt. Den Schaden von 200 Euro habe ich bereits vor Tagen reguliert", teilt er in einer Presseerklärung mit. Der "Bild"-Zeitung sagte er: "Die Sache ärgert mich persönlich am allermeisten. ... In einer verantwortungsvollen politischen Position ist ein Außenspiegel nicht einfach ein Außenspiegel."
Döring sei schriftlich aufgefordert worden, sich zu dem Vorwurf zu äußern. "Die Aufhebung seiner Immunität ist dafür nicht nötig", betonte Silinger.
Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages nahm am Donnerstag zur Kenntnis, dass gegen Döring wegen des Verkehrsdeliktes ermittelt wird. Bei kleineren Verkehrs- und Bagatelldelikten gilt die Immunität der Abgeordneten generell als aufgehoben, so dass sich Immunitätsausschuss und Parlament nicht mit jedem Fall gesondert befassen müssen. Eine entsprechende Regelung wird jeweils zu Beginn einer Wahlperiode verabschiedet.
Quelle: ntv.de, hvo/dpa