Kinderärzte kritisieren VorhabenUntersuchung für Dreijährige
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen hat eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Dreijährige beschlossen. Die Kosten werden von den Kassen übernommen.
Mit der Einführung einer neuen Vorsorgeuntersuchung für Dreijährige können Eltern ihre Kinder bis zum sechsten Lebensjahr künftig insgesamt zehnmal auf Kassenkosten untersuchen lassen. "Das füllt eine Lücke, die eklatant bestanden hat", sagte das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Carl-Heinz Müller, in Berlin bei der Vorstellung des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen.
Wegen drastischer Fälle von Kindesvernachlässigung und -misshandlung hatten Politiker mehr Kontrollen und verpflichtende Arztbesuche gefordert. Darauf ziele die neue U7a aber nicht ab, sagte der Ausschussvorsitzende Rainer Hess. Den Ausschlag hätten medizinische Gründe gegeben.
Kritik der Kinderärzte
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands kritisierte die geplante U7a als "völlig unzureichend". "Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung ist inhaltlich den bisherigen, den Erfordernissen der Zeit nicht mehr entsprechenden Untersuchungen angepasst worden", bemängelte Verbandspräsident Wolfram Hartmann. Das Kindervorsorgeprogramm müsse umgestellt werden von der Früherkennung vorhandener Krankheiten zur Verhinderung von Krankheitsentstehung, also zur Prävention.
Diese Kritik wies das Gesundheitsministerium zurück. Eine Ministeriumssprecherin betonte, die Richtlinie werde derzeit vom Gemeinsamen Bundesausschuss überarbeitet und regelmäßig überprüft.
Bei der geplanten U7a sollen Ärzte nach allerhand Befunden von Krämpfen bis zu Verhaltensauffälligkeiten fragen, die Haut unter anderem auch auf Hämatome und Verletzungsfolgen untersuchen und den Körper eingehend untersuchen.
Keine Pflichtuntersuchung
Ohne politische Forderungen wäre der Zusatztermin allenfalls später im Rahmen einer generellen Überprüfung der Kindesuntersuchungen eingeführt worden, erläuterte Hess. Er wies darauf hin, dass es sich nicht um eine Pflichtuntersuchung handelt. Eine solche Pflicht könnten die Länder einführen, aber "das steht auf einem anderen Blatt".
Die neue U7a im 34. bis 36. Lebensmonat umfasse auch eine Überprüfung der Augen, obwohl deren Nutzen nicht bewiesen sei, sagte Hess. Die Kosten für die neue Untersuchung können nach Angaben des Vertreters der Krankenkassen, Axel Meeßen, noch nicht abgeschätzt werden. Der Beschluss soll in einigen Monaten in Kraft treten, wenn das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände erhebt.
Bisher neun Untersuchungen
Bis zur Vollendung ihres fünften Lebensjahrs haben Kinder derzeit einen Anspruch auf insgesamt neun Untersuchungen (U1 bis U9). Eine Jugenduntersuchung J1 ist zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr vorgesehen.
Im Zusammenhang mit aufsehenerregenden Fällen misshandelter Kinder hatte sich der Ausschuss in einem früheren Beschluss gegen spezielle Vorsorgeuntersuchungen ausgesprochen. Zur Begründung hieß es damals, es gebe keine Standardmethode, mit der Ärzte Misshandlungen oder Vernachlässigung von Kindern zweifelsfrei erkennen könnten. Dies berge die Gefahr, dass Eltern zu Unrecht in Verdacht gerieten.