Abschlag bis zu 18 ProzentVerarmte Hartz-Rentner
Durch das Auslaufen der so genannten 58er-Regelung müssen ältere Hartz-IV-Empfänger so früh wie möglich die Rente beantragen, selbst wenn dies Rentenabschläge von bis zu 18 Prozent bedeutet.
Arbeitsmarktforscher haben der Bundesregierung nahegelegt, die ab dem Jahr 2008 greifende Frühverrentungspflicht für Arbeitslosengeld-II-Bezieher zu überdenken. Durch das Auslaufen der sogenannten 58er-Regelung müssten ältere Hartz-IV-Empfänger dann zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Rente beantragen, selbst wenn dies Rentenabschläge von bis zu 18 Prozent bedeuten würde, heißt es in einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Vor allem für Frauen und Schwerbehinderte könnte ein Auslaufen der Regelung das Risiko der Altersarmut erhöhen, so die IAB-Experten. Daher sollte eine Regelung geprüft werden, wonach Bezieher von Arbeitslosengeld II auch nach 2007 nur eine Altersrente ohne Abschläge beantragen müssten. Das Institut ist Teil der Bundesagentur für Arbeit.
Die 58er-Regelung war von der großen Koalition bis Ende 2007 verlängert worden, soll dann aber auslaufen. Union und SPD wollen damit auch ein Signal setzen gegen einen frühen Rückzug aus dem Erwerbsleben. Die Regelung erlaubt Arbeitslosen ab 58 Jahren, Arbeitslosengeld I oder II unter erleichterten Bedingungen zu beziehen. Sie müssen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, sagen aber gleichzeitig ihren Gang in die Rente zu, sobald sie diese ohne Abschläge beziehen können.
Mit dem Auslaufen der Reglung greift für Bezieher von Arbeitslosengeld II aber das Nachrangigkeitsprinzip. Arbeitsuchende seien "zur Ausschöpfung aller gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit verpflichtet", bekräftigte die Regierung jüngst in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion. Dazu zähle der frühstmögliche Rentenantrag. Eine Regelung, dass Hartz-IV-Bezieher bis zum Bezug einer abschlagfreien Rente in der Grundsicherung bleiben könnten, sei unter "sozialpolitischen Aspekten nicht vertretbar". Frauen und Schwerbehinderte können derzeit frühestens mit 60 Jahren in Rente gehen, Männer in der Regel erst mit 63 Jahren.
Altersarmut betrifft vor allem Frauen im Westen
Besonders betroffen vom Risiko späterer Altersarmut sind der Studie zufolge ältere Frauen mit Hartz-IV-Bezügen im Westen Deutschlands. Sie wiesen die mit Abstand kürzesten Beitragszeiten zur Rentenversicherung auf und hätten auch zumeist nur geringe Beiträge eingezahlt. Sie dürften nach Einschätzung des IAB mehrheitlich keine eigenständige Alterssicherung erreichen, die ihre Existenz sichert. Sie seien daher im Alter auf das Einkommen des Partners oder auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen.