Politik

Acrylamid auch in Spekulatius"Vergolden statt verkohlen"

04.12.2002, 09:14 Uhr

Chips, Pommes, sogar Lebkuchen können den Krebs erregenden Stoff Acrylamid enthalten. Das Verbraucherschutzministerium veröffentlichte Ergebnisse aus etwa 1.000 Lebensmittelproben.

Die Krebs erregende Substanz Acrylamid findet sich nicht nur in Kartoffelchips und Pommes. Der Staatssekretär im Verbraucherministerium, Alexander Müller, sagte am Mittwoch, zusätzlich zu den bisher identifizierten 32 Produkten gebe es 73 weitere belastete Lebensmittel. Acrylamid wurde im April erstmals in Lebensmitteln nachgewiesen.

Die Behörden werteten in den vergangenen Monaten knapp 1.000 Lebensmittel-Proben aus. Extrem hohe Acrylamid-Werte fanden die Prüfer in Pommes frites, Kartoffelchips, Knäckebrot und Crackern. Auch Produkte wie Spekulatius, Lebkuchen und Kekse waren teils hoch belastet. Das galt ebenso für Cornflakes und Popcorn. Die Substanz wurde aber auch in obergärigem Vollbier, Röstzwiebeln und Kaffeeersatzmischungen nachgewiesen. Acrylamid entsteht beim Backen, Rösten und Braten stärkehaltiger Lebensmittel. Im Tierversuch wirkt der Stoff Krebs auslösend und Erbgut schädigend.

Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) riet, beim Frittieren, Braten und Backen besonders hohe Temperaturen zu vermeiden: "Die Leitlinie ist: vergolden statt verkohlen."

Müller sagte, erste Hersteller veröffentlichten bereits Acrylamid-Werte für ihre Produkte. Einen Acrylamid-Grenzwert für Lebensmittel lehnte er weiter ab. Dafür reichten die wissenschaftlichen Erkenntnisse noch nicht. Die Forschung laufe auf Hochtouren. Müller räumte allerdings auch Schwierigkeiten ein und äußerte scharfe Kritik. Zwar hätten einzelne Hersteller die Acrylamid-Werte in ihren Produkten deutlich gesenkt, sagte Müller, aber: "Ein Großteil zögert und wartet ab." Viele Produzenten säßen außerdem nicht in Deutschland.

Müller berichtete auch von ersten Erfolgen im Kampf gegen Acrylamid: Vereinzelt konnten die Werte des Krebs erregenden Stoffes in Knäckebrot und Kartoffelchips drastisch reduziert werden.

Dem Verbraucher hilft das allerdings nur wenig: Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage die Produkte zu nennen, die weniger von dem Gift enthalten. Der Grund: Noch immer gibt es kein Verbraucherinformationsgesetz, das den Behörden erlauben würde, Namen und Zahlen zu nennen. Ein solches Gesetz war in der vergangenen Legislaturperiode an der Unions-Mehrheit im Bundesrat gescheitert.