Haftung bei Terrorschäden Versicherung für Versicherungen
26.04.2002, 00:08 UhrDer Schutz vor dem internationalen Terrorismus ist Chefsache - auch wenn es um die Absicherung der finanziellen Schäden durch Terroranschläge geht. Aus diesem Grund trafen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel (beide SPD) in Berlin mit Vertretern der Versicherungswirtschaft und der Industrie zusammen. Gemeinsam einigte man sich auf die Gründung eines Unternehmens, das mit staatlicher Hilfe Versicherungen gegen Terrorschäden absichern soll. Die von der Wirtschaft geforderte unbegrenzte Haftung übernimmt die Regierung indes nicht.
"Dieses Spezial-Versicherungsunternehmen wird mit einer Versicherungskapazität von 13 Mrd. Euro ausgestattet", teilte das Finanzministerium mit. Schäden durch Terroranschläge in Deutschland werden dabei fortan mit bis zu drei Mrd. Euro im Jahr von der Versicherungswirtschaft abgedeckt. Die verbleibenden zehn Mrd. Euro stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
"Das bedeutet, dass der Staat erst dann zahlen muss, wenn und soweit die Schadenssumme bei einem Ereignis oder insgesamt in einem Jahr die drei Mrd. Euro überschreitet", hieß es von Seiten des Finanzministeriums. Die Garantie des Staates erfolge dabei gegen Entgelt und sei auf drei Jahre befristet.
Der neue Versicherer soll durch Terroranschläge verursachte Gebäude- und Sachschäden auf deutschem Boden decken. Nicht mit eingeschlossen ist die Luftfahrtindustrie. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA hatten die meisten Versicherer die Haftung für Terrorschäden zunächst ausgeschlossen.
Quelle: ntv.de