Einsatz der Bundeswehr?Verteidigungsfall-Bündnisfall-Beistandspflicht
Ein Einsatz von Bundeswehr-Truppen muss in der Regel vom Bundestag beschlossen werden, erklärte Jürgen Meinberg, Sprecher des Bundeswehrverbandes, im Gespräch mit n-tv.de. Dies gilt auch für die Feststellung eines Bündnisfalls im Rahmen des NATO-Vetrages.
Eine Ausnahme ergibt sich jedoch, wenn Gefahr im Verzuge besteht. Das bezieht sich auf dringende Notfälle, bei denen deutsche Staatsbürger in Gefahr sind. In solchen Fällen könnten Spezialkräfte auch ohne vorherige Zustimmung des Bundestages eingesetzt werden, so Meinberg. Eine öffentliche Diskussion über Einzelheiten eines solchen Einsatzes würde unter Umständen seinen Erfolg gefährden.
Eine weitere mögliche Ausnahme würde eintreten, wenn Deutschland angegriffen würde. Im Artikel 115a des Grundgesetzes wird der Verteidigungsfall für Deutschland definiert. Demnach muss der Bundestag feststellen, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht. Nach Unterrichtung des Bundestages sei die Regierung jedoch zu sofortigem Handeln ermächtigt, sagte Meinberg. Ein Verteidigungsfall ist jedoch derzeit nicht gegeben.
Nach den Terroranschlägen in den USA hat die NATO den Bündnisfall festgestellt. Das bedeutet, dass ein NATO-Partner angegriffen wurde und dieser Angriff von den anderen NATO-Partnern als ein gegen sie gerichteter Angriff gewertet wird. Welche Maßnahmen die Bündnispartner ergreifen, ist jedoch nach Art. 5 des NATO-Vertrages ihnen überlassen. Die Feststellung des Bündnisfalls ist keine Feststellung eines Verteidigungsfalls nach dem deutschen Grundgesetz.
Der Artikel 5 des NATO-Vertrages beinhaltet die Beistandspflicht der Mitgliedsstaaten. Darin heißt es: "Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff auf alle angesehen wird (...)" Die Beistandspflicht ist jedoch nicht zwingend, jedes NATO-Mitglied entscheidet selbst, wie es seiner Beistandspflicht nachkommen will.
Einem Bündnisfall muss der deutsche Bundestag grundsätzlich zustimmen, weitere Einzelheiten hingegen bedürfen keiner Zustimmung. Die USA haben angekündigt, zunächst Beweise gegen die Täter vorzulegen. Erst dann werde der Bündnisfall eintreten, über den der Bundestag dann zu entscheiden habe, erklärte Meinberg weiter. Eine öffentliche Diskussion über die Einzelheiten einer solchen Operation werde jedoch nicht stattfinden.
Zu einem möglichen Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen der Anti-Terror-Schläge sagte er, dass die Deutschen eher Lücken in den Gebieten füllen würden, aus denen andere NATO-Partner ihre Truppen abziehen. Das beträfe beispielsweise Mazedonien. Die Briten ziehen ihre Truppen vom Balkan ab, sagte Meinberg. Medienberichten zufolge soll der Nachfolge-Verband der NATO in Mazedonien deutsche, französische und italienische Einheiten umfassen.