Politik

Weitgehende Einigkeit Viel Rauch in kleinen Kneipen

Rauchen in Gaststätten soll weitgehend verboten werden. Einheitliche Regelungen in allen 16 Ländern sind allerdings weiter nicht in Sicht. Die Ministerpräsidenten einigten sich, Rauchen in der Gastronomie grundsätzlich zu untersagen. Ausnahmen sollen nur gestattet werden, wenn Wirte einen abgetrennten Raum für Raucher anbieten können. Diese Möglichkeit zielt vor allem auf Kneipen und Bierlokale ab.

Für Diskotheken, öffentliche Verkehrsmittel und Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser, Behörden und Altersheime sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen gilt künftig ein striktes Rauchverbot. "Das führt zum größten Schutz vor Passivrauchen, den es in Deutschland je gegeben hat", sagte der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff (CDU) nach einem Treffen der Ministerpräsidenten in Berlin.

Zwar übernahmen die Ministerpräsidenten den Beschluss der Gesundheitsminister vom Februar überraschend nun doch eins zu eins. Mehrere Länder gaben aber zu Protokoll, Ausnahmen erlauben zu wollen. Die 16 Länder sollen nun in Eigenregie Gesetze erlassen, ob und welche Bestimmungen sie für kleinere Lokale zulassen wollen, Tabakkonsum zu gestatten. Nach aktuellem Stand plant eine Minderheit, von der Option Gebrauch zu machen, die restlichen Länder sind für ein Verbot ohne Wenn und Aber.

"Die Botschaft ist: 90 Prozent des Nichtraucherschutzes werden einheitlich sein", sagte Wulff. In einer hohen Zahl von gastronomischen Einrichtungen werde Tabakkonsum generell untersagt sein. Ausnahmen würden "vielleicht auch nur übergangsweise" gelten. Bürger sollten eigenverantwortlich entscheiden dürfen, welche Lokale sie aufsuchen wollten, und Wirte, ob sie Raucher in ihren Lokalen duldeten oder nicht.

Viele Fragen offen

Nach Einschätzung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), kann in der Debatte "noch keine Entwarnung gegeben werden", da unklar sei, wie stark die Ausnahmen ausfallen und wieviele Länder davon Gebrauch machen würden. "Es gibt schon noch ideologische Unterschiede", sagte er. Wulff, der sich von Anfang an für Ausnahmen stark gemacht hatte, hielt dagegen: "Ich bin sicher, dass die Länder sehr verantwortungsvoll mit dem Spielraum umgehen werden."

Weiterer Beratungsbedarf zeichnete sich auch an anderer Stelle ab: Unklar ist, wie mit Gaststättenbesitzern umgegangen werden soll, die keine Raucherräume anbieten können. Zudem sollen Beschäftigte wie Kellner und Barkeeper nach dem Willen der Ministerpräsidenten nicht gezwungen werden, in Raucherräumen zu arbeiten, wenn sie das nicht möchten. Im Gespräch sind auch Ausnahmen für Traditionslokale und Bierzelte.

Wulff verwies zudem darauf, dass der Staat bei einem schwerwiegenden Problem des Passivrauchens keinen Zugriff habe, nämlich beim Schutz der Kinder, die sich ständig in Räumen aufhielten, in denen gepafft werde. Hier sei eine Bewusstseinserweiterung in der Gesellschaft nötig. Das könne der Staat nicht allein schaffen.

70 Gründe für ein generelles Rauchverbot

Nach Meinung des Ärzteverbandes Marburger Bund sind "70 krebserzeugende Stoffe im Zigarettenqualm 70 Gründe für ein Rauchverbot ohne Ausnahmen". Sein Vorsitzender Frank Ulrich Montgomery lehnte Ausnahmen in Kneipen, Bars oder Restaurants ab. Allein in Deutschland stürben jährlich bis zu 140.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Passivraucher sei auch gefährdet. Beim Rauchverbot gehe es auch um eine Verringerung der Folgekosten tabakrauchbedingter Krankheiten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich mehrfach für eine Vereinbarung im Interesse der Nichtraucher ausgesprochen. Justizministerin Brigitte Zypries hat wiederum nichts gegen unterschiedliche Vorgaben für Kneipenbesitzer: "Wenn man den Föderalismus will, muss man auch mit verschiedenen Regelungen in verschiedenen Bundesländern leben."

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen