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Damals und heuteDie Pendlerpauschale

30.10.2007, 18:38 Uhr

Mit der Pendlerpauschale können Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte beim Finanzamt geltend gemacht und so die Einkommensteuer reduziert werden.

Mit der Pendlerpauschale können Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte beim Finanzamt geltend gemacht und so die Einkommensteuer reduziert werden. Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte 2001 eine einheitliche Entfernungspauschale unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel eingeführt. Seither konnte jeder Berufstätige den Aufwand für den Arbeitsweg steuerlich absetzen.

Zuvor gab es nur für Autofahrer eine Kilometerpauschale. Pendler bekamen zunächst für die ersten zehn Kilometer zum Arbeitsplatz jeweils 36 Cent und ab elf Kilometer je 40 Cent angerechnet. 2004 wurde der Betrag auf einheitlich 30 Cent je Kilometer gekürzt.

Nach einem Beschluss der großen Koalition können seit 1. Januar 2007 die Kosten für die ersten 20 Kilometer nicht mehr abgesetzt werden. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die einzelne Fahrtstrecke länger ist. Zur Vermeidung von Härten für Fernpendler wird die Entfernungspauschale von 30 Cent also nur noch vom 21. Kilometer an berücksichtigt. Viele Bürger klagten dagegen und bekamen von Finanzgerichten teilweise Recht. Infolge der Neuregelung werden laut Statistischem Bundesamt rund 8,1 Millionen Pendler leer ausgehen, die bislang noch Fahrtkosten absetzen konnten. Dem Fiskus bringt die Kürzung jährlich 2,5 Milliarden Euro.

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich keine Werbungskosten mehr sind. Es gilt nun das "Werkstorprinzip", das heißt: Aus Sicht des Finanzamts beginnt die Arbeit erst am Werkstor und nicht schon beim Verlassen des Hauses. Umweltorganisationen weisen seit langem darauf hin, dass die Entfernungspauschale das Auseinanderfallen von Wohn- und Arbeitsstätte fördert, da es sich lohne, in der Stadt zu arbeiten, aber trotzdem im Grünen zu wohnen.

Der Bundesfinanzhof hatte es jedoch als "ernstlich zweifelhaft" bezeichnet, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Endgültig entscheiden wird nun das Bundesverfassungsgericht, vermutlich 2008 oder 2009. Pendler können daher zunächst ihre Pauschale vom ersten Kilometer an auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2007 eintragen lassen. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden Einkommenssteuerbescheide für dieses Jahr für vorläufig erklärt.

Dem höchsten deutschen Gericht liegen seit dem Frühjahr zwei Richtervorlagen wegen der gekürzten Pendlerpauschale vor. Die Vorlagen vom Niedersächsischen Finanzgericht und vom Finanzgericht Saarland sind beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig.

Die SPD will nun angesichts der rechtlichen Unsicherheiten erreichen, dass die Pendlerpauschale wieder vom ersten Kilometer an gezahlt wird. Allerdings soll sie dann vom kommenden Jahr an nicht mehr 30 Cent, sondern maximal 20 bis 25 Cent betragen.