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Die neue Steuer-IDWas zu beachten ist

01.08.2008, 13:25 Uhr

Jeder Bürger erhält in den kommenden Wochen und Monaten Post von den Finanzbehörden: Die neue einheitliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird verschickt.

Jeder Bürger erhält in den kommenden Wochen und Monaten Post von den Finanzbehörden: Die neue einheitliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird verschickt - Fragen und Antworten:

Was haben sich die Behörden bei der neuen Steuer-ID gedacht?

Mit den aktuellen Steuernummern sind Steuerpflichtige nicht immer klar identifizierbar. Eine minimale Abweichung bei der Schreibweise eines Namens (Ullrich statt Ulrich) kann eine eindeutige Identifikation unmöglich machen. Mit der Steuer-ID können alle Steuerbehörden - auch über Ländergrenzen hinweg - Daten genau einer Person zuordnen. Verwechslungen sind dann ausgeschlossen. Das dient dem Datenschutz.

Warum erhalten auch Babys eine Steuer-ID?

Nach dem Einkommensteuergesetz sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bereits mit der Geburt einkommensteuerpflichtig. Normalerweise zahlen Kinder natürlich keine Steuern. Es gibt aber Fälle, wo Kinder aus ererbten Vermögen Kapitalerträge erzielen.

Gilt die Steuer-ID für alle Steuerarten?

Nein. Die Steuer-ID ersetzt die für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer. Für weitere Steuerarten (zum Beispiel Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer) werden weiterhin ausschließlich die bisherigen Steuernummern verwendet.

Mein Finanzamt hat mir wegen meiner Einkommensteuer gerade ein Überweisungsformular mit meiner Steuernummer geschickt. Muss ich jetzt die neue Steuer-ID eintragen?

Nein. Bei laufenden Zahlungen auf Einkommensteuerschulden wird vorläufig die bisherige Steuernummer verwendet. Wer demnächst erst seine Steuererklärung macht, soll nach Erhalt der Steuer-ID für eine Übergangszeit beide - alte und neue - Steuernummern angeben.

Wie lange werden die Daten der Steuer-ID gespeichert?

Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres gelöscht, in dem der Steuerpflichtige gestorben ist. Die in der Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern gespeicherten Informationen werden nicht für andere steuerliche Zwecke genutzt. Auf Anregung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar wurde verankert, dass bei einem Missbrauch eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro verhängt werden kann.

Was mache ich, wenn ich in dem Mitteilungsschreiben zur Steuer-ID Fehler entdecke?

Bei fehlerhaften Angaben sollen sich die Verbraucher an die im Schreiben unter "Rücksendeadresse" genannte Behörde wenden.

Gibt es eine Hotline oder eine Internetadresse zum Thema?

Allgemeine Informationen zur Steuer-ID gibt es im Internet (siehe Link). Weitere Fragen beantwortet das Info-Center des Bundeszentralamtes für Steuern (An der Küppe 1, 53225 Bonn) unter der Telefon-Nummer 01805/43 78 38 37. Die persönliche Steuer-ID wird aus Datenschutzgründen nicht telefonisch mitgeteilt.