Baden-WürttembergTödliche Kollision mit Tempo 150? 33-Jähriger vor Gericht

Ein missglücktes Überholmanöver, Tote, Schwerverletzte, eine Bundesstraße übersät mit Trümmerteilen. Und ein Angeklagter, der bestreitet, gerast zu sein.
Balingen (dpa/lsw) - Im Prozess um einen verheerenden Unfall mit drei Toten und vier Schwerverletzten nach einem missglückten Überholmanöver bei Haigerloch (Zollernalbkreis) hat der Angeklagte bestritten, zu schnell und rücksichtslos gefahren zu sein. "Ich bin ein ganz normaler entspannter Fahrer", sagte der 33-Jährige vor dem Amtsgericht Balingen.
Er muss sich dort unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Nebenklage zeichnete dagegen das Bild einer "bewussten Hochrisikofahrt" und sprach von Rücksichtslosigkeit und Gleichgültigkeit.
Der Angeklagte führte an, dass möglicherweise Ölflecken auf der Fahrbahn für das Schleudern seines Fahrzeugs und das Unglück ursächlich sein könnten. "Das Auto hat sich verhalten, wie es sich nicht verhalten sollte." Wieso das Fahrzeug, das er gut kannte, außer Kontrolle geraten ist, könne er sich nicht erklären.
Frontalkollision mit Transporter und verheerender Ausgang
Am 8. März 2025 hatte der Angeklagte laut Anklage bei einem Überholversuch die Kontrolle über seinen Mustang verloren und war annähernd frontal in einen entgegenkommenden Transporter geprallt.
Der 44 Jahre alte Fahrer des Transporters sowie zwei Mitfahrer starben infolge der Verletzungen, die sie bei dem Unfall auf der Bundesstraße 463 erlitten. Der 33-Jährige und seine Mitfahrerin wurden schwer verletzt. In dem Transporter wurden ebenfalls zwei Menschen schwer verletzt. Dem Deutschen wird deshalb auch fahrlässige Körperverletzung dreier Menschen sowie Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen.
Der 33-Jährige soll unter grober Außerachtlassung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt gehandelt haben, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. "Dies hatte zur Folge, dass der Angeschuldigte die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und dieses ins Schleudern geriet." Laut Anklage soll der damals 32-Jährige trotz eines bereits überholenden Autos abrupt ausgeschert und stark beschleunigt haben.
Nebenklage spricht von verachtenswerter Gesinnung
Einen Antrag der Nebenklage, das Verfahren an das Landgericht Hechingen zu verweisen, wo längere Gefängnisstrafen drohen, wies Richterin Birgit Goßger ab. Die Nebenklagevertreter wollten prüfen lassen, ob ein vorsätzliches Tötungsdelikt oder gar Mord vorliegt. Die Hinterbliebenen fragten sich zu Recht, wie viele Menschen noch sterben müssten, bevor jemand mehrere Jahre in Haft müsse, argumentierten sie.
Der Angeklagte habe bei der bewussten Hochrisikofahrt und einer Geschwindigkeit von mehr als 150 Kilometern pro Stunde mit seinem 440 PS starken Sportwagen Rücksichtslosigkeit, Gleichgültigkeit und eine verachtenswerte Gesinnung an den Tag gelegt. Er habe die Gefahr erkannt, sie aber bedenkenlos und rücksichtslos beiseitegeschoben, sagte Nebenklagevertreter Lasse Jonek. Es sei eine bewusste Hochrisikofahrt mit tödlichem Ausgang gewesen.
Laut dem Angeklagten war er an dem Unfalltag mit seiner Freundin nach Sindelfingen unterwegs gewesen, um Möbel einzukaufen, da sie zusammenziehen wollten. Sie seien beide entspannt gewesen, niemand habe es eilig gehabt, fügte die Verteidigerin des Mannes, Margret Haimayer, hinzu.
Seine Geschwindigkeit beim Überholen gab er mit höchstens 110 Kilometern pro Stunde an. "Ich bin ein ganz normaler entspannter Fahrer." Das Auto sei in einem einwandfreien technischen Zustand gewesen. Es sei die erste Ausfahrt des "Schönwetterfahrzeugs" in dem Jahr gewesen. "Das Auto war mein Jugendtraum. Es war mein Leben".
Sachverständige sollen zur Aufklärung beitragen
Wie genau der Unfall abgelaufen ist, damit beschäftigten sich auch Sachverständige. Der Zusammenprall geschah auf einer zweispurigen Strecke. Übrig blieben nach der Kollision zwei völlig zertrümmerte Fahrzeuge und Trümmerteile, die sich über die Bundesstraße verteilten. Durch die Wucht des Zusammenpralls wurde der Transporter 13 Meter rückwärts und bergauf geschleudert. Es blieb an einer Leitplanke hängen.
Vor allem wird zu klären sein, mit welcher Geschwindigkeit genau der Unfallverursacher unterwegs war.Die Sachverständigen sollen auch klären, welche Darstellung vor Gericht durch Spuren und Gutachten gestützt wird.
Ein Autofahrer, der als Zeuge vor Gericht aussagte, gab an, dass der 33-Jährige vor ihm von rechts rausgeschossen gekommen sei. Daraufhin habe er auf der Überholspur das Gas zurücknehmen müssen. Der Sportwagen sei laut gewesen und dann schnell ins Schleudern gekommen.
Ein anderer Zeuge, den der Unfallverursacher damals überholen wollte, gab an, das Fahrzeug des 33-Jährigen aufgrund des spezifischen Sounds des Motors erst gehört, dann gesehen zu haben. Er habe ein lautes Motorengeräusch gehört und schon sei das Fahrzeug links an ihm vorbeigezogen, um dann schnell und in einem steilen Winkel nach rechts vor ihm einzuscheren.
Der Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß. Einen Antrag der Nebenklage auf Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr hatte die Richterin abgelehnt. Hierfür sah sie keine Veranlassung, da der Unfall fast 15 Monate zurückliegt.