BayernBei Grün hoppeln - besondere Ampelmotive auf dem Vormarsch

Pumuckl, Kasperl und Dürers Hase - in Bayern leuchten nicht nur die klassischen Ampelmännchen. Vielen Menschen gefällt's. Doch es gibt auch Gegenwind.
Nürnberg/Hof (dpa/lby) - Bei Rot stehen, bei Grün gehen - das lernen schon kleine Kinder, und an der Regel wird auch nicht gerüttelt. Was sich jedoch zum Teil geändert hat: die Ampelmännchen. In Nürnberg hoppelt seit kurzer Zeit Dürers berühmter Hase los, wenn die Fußgängerinnen und Fußgänger Grün haben. In Deggendorf holt die Knödelwerferin an einer Fußgängerampel zum Wurf aus, und in Hof soll die Kultfigur "Wärschtlamo" nun im zweiten Anlauf bald Ampeln zieren.
Damit folgen die Städte einem Trend, den es in anderen Bundesländern schon länger gibt, der in Bayern aber gerade in letzter Zeit Fahrt aufgenommen hat. In München gibt es seit vergangenem Jahr drei Pumuckl-Ampeln, in Straubing eine mit der literarischen Figur "Bruder Straubinger" und in Dachau tragen seit Dezember die Ampelfiguren an drei Standorten Tracht.
Noch mehr Ampeln sollen folgen
"Mit der Aktion wollen wir mit einem Augenzwinkern Heimatverbundenheit zum Ausdruck bringen", erläutert ein Dachauer Stadtsprecher. Bei den Bürgerinnen und Bürgern komme das so gut an, dass diese Spenden gesammelt hätten, damit die Stadt noch mehr Ampeln aufstelle. "Dem kommt die Stadt natürlich gern nach, die Anzahl der Tracht tragenden Ampelmännchen wird also noch zunehmen." Die Kosten bisher: 300 Euro für die Schablonen plus das Honorar für den Grafiker.
In Nürnberg läuft das Ganze als Pilotprojekt: Anlässlich von Albrecht Dürers 555. Geburtstag in diesem Jahr und seinem 500. Todestag 2028 regelt ein Feldhase - nach dem gleichnamigen Aquarell - den Fußgängerverkehr in der Altstadt. "Es wurde und wird jetzt schon viel fotografiert", sagt Bürgermeister Christian Vogel (SPD). Der rund 4.500 Euro teure Modellversuch ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet. Er gehe aber davon aus, dass die Ampel länger bleibe, sagt Vogel.
Harter Kampf in Hof
Hof kassierte dagegen vor Jahren eine Absage von der Regierung von Oberfranken für die Idee, dem Hofer "Wärschtlamo" eine Ampel zu widmen. Der Grund: die Verkehrssicherheit. Nun habe es aber nach einem erneuten Antrag der SPD-Stadtratsfraktion grünes Licht für die Ampel gegeben, erläutert ein Stadtsprecher. Die Kosten von etwa 3.000 Euro trage die SPD-Fraktion.
"Zugezogenen und Gästen wird auf diesem Weg ein Stück unserer Hofer Kultur vermittelt", sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla (SPD). Der "Wärschtlamo" ist ein absolutes Alleinstellungsmerkmal in Hof: Die mobilen Wurstverkäufer bieten in der Innenstadt Würste an, direkt erhitzt in einem dampfenden Messingkessel. Ein Männchen samt Kessel soll künftig eine Fußgänger-Ampel zieren. Wurst-Fußgängerampeln gibt es seit einigen Monaten auch in Coburg.
Augsburg musste vor Jahren ebenfalls hart um eine Sonderampel ringen: Seit 2017 leuchtet in der Nähe der Puppenkiste ein Kasperl an einer Fußgängerampel - allerdings aus Sicherheitsgründen nur in Grün, bei Rot erscheint das klassische Ampelmännchen. Dafür habe die Stadt eine Ausnahmegenehmigung der Regierung von Schwaben einholen müssen, erläutert eine Stadtsprecherin.
Contra aus dem Innenministerium
Aber wie kommt es, dass einige Kommunen besondere Ampelmännchen einfach installieren und andere viel Überzeugungsarbeit leisten müssen? Das bayerische Innenministerium hält jedenfalls nicht viel von individuellen Ampeln. "Ampeln sind aus unserer Sicht nicht der richtige Ort, um auf lokale Besonderheiten hinzuweisen", heißt es aus dem Ministerium. Ebenso wenig seien diese geeignet, gesellschaftspolitische Anliegen zu transportieren. In München werben etwa homosexuelle Ampelpaare zum Christopher Street Day für mehr Toleranz.
Aus Sicht des Innenministeriums sprechen auch Sicherheitsgründe für einheitliche Ampelmotive, etwa die klare Wiedererkennbarkeit und optimale Sichtbarkeit. Aber: "Wie Kommunen ihre Ampeln ausgestalten, ist letztlich deren Verantwortung. Die Aufsicht darüber haben die Bezirksregierungen", teilt das Ministerium auf Anfrage mit. Diese müssten im Einzelfall prüfen, ob die Motive den bundesweiten Vorschriften entsprächen.
Festgelegt sind diese in der Straßenverkehrsordnung, in der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift und den Richtlinien für Lichtsignalanlagen. Darin heißt es, dass im Lichtzeichen für Fußgänger das rote Sinnbild einen stehenden, das grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen muss. Allerdings legten die Bezirksregierungen diese Vorschrift unterschiedlich streng aus, sagt Achim Sing vom bayerischen Städtetag. "Es gibt offenbar Spielräume."
Wer haftet bei Unfällen?
Nürnberg hat jedenfalls keine Erlaubnis für die Dürer-Ampel bei der Regierung von Mittelfranken eingeholt - und musste das aus deren Sicht auch nicht. "Für die Aufstellung und den Betrieb von Lichtsignalanlagen ist hier die Kommune als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Eine Genehmigung oder Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde ist gesetzlich nicht vorgesehen", teilt eine Sprecherin mit. Auch bei Unfällen "durch ein rechtswidriges Verkehrszeichen" hafte allein die Kommune.
Nürnbergs Bürgermeister Vogel sieht das entspannt: Es gebe inzwischen unzählige Städte, die Fußgängerampeln mit besonderen Motiven hätten. Von einem Unfall deshalb sei bisher nichts bekannt, betont er. Und die Haftung sei wie bei jeder normalen Ampel. "Sollte es zu einem Unfall kommen, ist der Verursacher und nicht das Motiv haftbar."