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BayernRichter urteilen über AfD-Einfluss auf Verfassungsschutz

26.08.2021, 02:48 Uhr

Hat die rechtspopulistische AfD das Recht, eine Sicherheitsbehörde zu kontrollieren, die ihrerseits immer wieder ein Auge auf die AfD hat? Eine brisante Frage, die seit Jahren auf eine Antwort wartet.

München (dpa/lby) - Show-down im seit Dezember 2018 gärenden Streit zwischen der AfD und dem bayerischen Landtag über die Kontrolle des Verfassungsschutzes im Freistaat: Heute will der Bayerische Verfassungsgerichtshof endlich seine Entscheidung fällen, ob der AfD ein Platz im sogenannten Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) zusteht. Das PKG kontrolliert unter anderem die Arbeit des Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen.

Dem Parlamentarischen Kontrollgremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Seine Besetzung ist normalerweise eine Formsache - nicht aber nach dem Einzug der AfD ins Parlament Ende 2018. In vier Wahlgängen konnten die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten im Plenum keine Mehrheit hinter sich vereinen, weshalb der Platz unbesetzt blieb.

Die AfD sieht dadurch ihre verfassungsrechtlichen Rechte als Oppositionsfraktion massiv verletzt. Ihrer Meinung nach muss das Parlament seine Blockade der AfD-Kandidaten aufgeben und ihr so den Zugang ins PKG ermöglichen. Die Oppositionsfraktionen und auch die Staatsregierung sehen dies völlig anders. Sie berufen sich darauf, dass es zwar ein Vorschlagsrecht für die Fraktionen im PKG gebe, nicht aber ein Bestimmungs- oder Entsendungsrecht. Zudem könne kein Mitglied des Landtag gezwungen werden für einen Kandidaten oder eine Kandidatin zu stimmen, der oder die nicht für vertrauenswürdig eingestuft werden.

Mitglieder der AfD sind in Deutschland und auch in Bayern etwa wegen ihrer Nähe oder Kontakten in die rechtsextreme Szene immer wieder in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten. Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet zudem seit längerem unter anderem die Nachwuchsorganisation der AfD, die "Junge Alternative für Deutschland" (JA) und etwaige Nachfolgeaktivitäten des inzwischen offiziell aufgelösten rechtsnationalen "Flügels". Die AfD sieht den Verfassungsschutz ihrerseits als Behörde an, welche regierungskritische Stimmen "mundtot" machen soll.

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