Berlin & BrandenburgMehr Beschwerden an die Brandenburger Polizeibeauftragte

Seit drei Jahren gibt es eine Brandenburger Polizeibeauftragte, die sich Beschwerden annimmt. Was sich laut ihres neuen Berichtes geändert hat und warum ein Tasereinsatz darin besonders auffällt.
Potsdam (dpa/bb) - Die Brandenburger Polizeibeauftragte Inka Gossmann-Reetz hat im vergangenen Jahr mehr Beschwerden erhalten. Im Jahr 2025 seien 85 Beschwerden und Eingaben eingereicht worden, heißt es im neuen Tätigkeitsbericht. Das sind 40 Prozent mehr als 2024.
Die deutlich größte Gruppe von Beschwerden – 48 Fälle oder 56 Prozent – entfällt nach Angaben der Polizeibeauftragten auf das Verhalten von Bediensteten der Polizei. Darunter fielen unangemessenes Verhalten, Missverständnisse, unprofessionelles Auftreten oder zwischenmenschliche Konflikte.
Rechtsfehler machten 19 Fälle (23 Prozent) aus. In zehn Fällen (12 Prozent) ging es um Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Dieser Anteil sei verhältnismäßig gering, schreibt die Beauftragte. Dazu kommen acht sonstige Fälle (9 Prozent). Von 85 Beschwerden und Eingaben 2025 wurde etwas mehr als die Hälfte der Fälle bisher abgeschlossen.
Elektroschockpistole gegen 14-Jährigen
In einem Fall ging es um mehrere Beschwerden nach einem Medienbericht über den Einsatz einer Elektroschockpistole (Taser) gegen einen 14 Jahre alten Jugendlichen wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Er sei trotz mehrfacher Aufforderung nicht stehengeblieben.
Das Innenministerium verwies auf Anfrage der Beauftragten auf eine Bewertung der Staatsanwaltschaft: Der Zwang sei erforderlich und gerechtfertigt gewesen, um einen Verbleib des möglichen Beschuldigten vor Ort zur Identifikation sicherzustellen. Die Polizeibeauftragte durfte hierbei nach eigenen Angaben nur sehr eingeschränkt tätig werden. Offen sei, ob die Eltern verständigt wurden.
Im Jahr zuvor war der Anteil der Verhaltensbeschwerden höher gewesen: Damals ging es in 62 Prozent der insgesamt 60 Fälle um mutmaßliche Verhaltensfehler, bei einem Viertel der Fälle um Rechtsfehler und bei jedem zehnten Fall um mutmaßliche gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Extremismus.