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Hamburg & Schleswig-Holstein Besoldung: Beamtenbund schaltet Bundesverfassungsgericht ein

(Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild)

Kiel (dpa/lno) - Der Beamtenbund hat nach eigenen Angaben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Land Schleswig-Holstein eingelegt. Das höchste Gericht soll prüfen, ob die geltenden Regelungen zur Besoldung der Beamten im Norden verfassungskonform sind. Aus Sicht der Spitzenorganisation der Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes hat das Land das Leistungsprinzip ausgehebelt. Durch Streichungen unterer Besoldungsgruppen seien mit einer im vorigen Jahr vollzogenen Reform die höheren Gruppen dichter an die Mindestbesoldung gerückt, was als Abwertung empfunden werde, erklärte der Landesvorsitzende Kai Tellkamp.

Hinzu komme eine Schieflage durch eine Konzentration auf die Ausweitung familienbezogener Leistungen. In diesem Zusammenhang solle das Bundesverfassungsgericht auch klären, ob das Land gegen Vorgaben der Verfassung wie das Leistungsprinzip verstößt, indem die Besoldungshöhe sogar vom Partnereinkommen abhänge.

"Wir haben auch die Sorge, dass die Besoldung in Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Bundesländern weiter abgekoppelt wird", erläuterte Tellkamp. "Wie es im Moment aussieht, ziehen wir im Wettbewerb wieder den Kürzeren und brauchen uns über ausbleibende Bewerbungen dann auch nicht wundern." Die Verfassungsbeschwerde sei am 21. Dezember eingereicht worden, sagte Tellkamp der Deutschen Presse-Agentur. Das Gericht habe die Annahme bestätigt.

Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Beschwerde wegen der 2007 vorgenommenen weitreichenden Einschnitte beim Weihnachtsgeld vor. Sollte der Beamtenbund damit Recht bekommen, könnten Nachzahlungen in beträchtlicher Höhe fällig werden. Es sei abzuwarten, ob das Gericht über beide Beschwerden zusammen entscheidet, sagte Tellkamp.

Das Finanzministerium reagierte am Donnerstag betont zurückhaltend. Es sei das gute Recht des Beamtenbundes, Verfassungsbeschwerde einzulegen, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. "Das Bundesverfassungsgericht wird nun darüber zu entscheiden haben."

Quelle: dpa

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