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Hamburg & Schleswig-HolsteinKVSH warnt nach Gerichtsurteil vor Engpässen bei Notdiensten

25.10.2023, 16:30 Uhr
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(Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Bad Segeberg (dpa/lno) - Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) im Zusammenhang mit Bereitschaftsdiensten vor möglichen Problemen gewarnt. "Es ist aber durchaus zu befürchten, dass das BSG-Urteil gravierende Auswirkungen auf die Situation im Notdienst haben wird", sagte der stellvertretende KVSH-Vorstandsvorsitzende Ralph Ennenbach am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Zur endgültigen Einschätzung sei es noch zu früh.

Das Bundessozialgericht in Kassel hatte am Dienstag im Fall eines Zahnarztes entschieden. Dieser hatte als sogenannter Poolarzt immer wieder Notdienste in einem von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gestellten Notdienstzentrum übernommen. Die Rentenversicherung war davon ausgegangen, dass er selbstständig ist. Das Gericht entschied, dass er sozialversichert werden muss, da er eine "von dritter Seite organisierte Struktur" vorgefunden habe, "in der er sich fremdbestimmt einfügte".

Die KVSH ist noch mit der Bewertung des Urteilstenors beschäftigt. "Zwar vernehmen wir den Tenor aus Kassel, dass das Urteil das Prinzip der Notwendigkeit eines Abwägens des Einzelfalls betont und es keinen Grundsatzcharakter reklamiert", sagte Ennenbach. "Es würde die Durchführung des strukturierten Bereitschaftsdienstes jedenfalls deutlich schwieriger gestalten, wenn der Einsatz von Poolärzten infolge einer mutmaßlichen Sozialversicherungspflicht ausscheiden müsste."

Quelle: dpa

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