Hamburg & Schleswig-HolsteinLandtag berät über Antidiskriminierung - Kritik von FDP

Ein neues Antidiskriminierungsgesetz könnte laut FDP-Fraktionschef Vogt zu einer Beweislastumkehr führen. Zudem befürchtet er mehr Misstrauen gegenüber Beschäftigten.
Kiel (dpa/lno) - Das Sozialministerium in Kiel stößt mit einem geplanten Antidiskriminierungsgesetz auf Widerstand im Landtag. Die Liberalen befürchten etwa, dass sich künftig Polizisten, Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeiter rechtfertigen müssen, sobald jemand Diskriminierung anhand von Indizien unterstellt. "Die vorgesehene Beweislastumkehr ist rechtsstaatlich höchst problematisch und bringt ein erhebliches Missbrauchspotenzial mit sich", sagte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt im Landtag in Kiel.
Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor, auch das Kabinett hat sich laut Ministeriumssprecher noch nicht damit beschäftigt. Das Thema gelangte durch einen Antrag der FDP-Fraktion in den Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Vogt warf dort der schwarz-grünen Landesregierung vor, ein "Bürokratiemonster" zu schaffen, dass "Missbrauch Tür und Tor öffnet". Zudem belaste jedes Verfahren die betroffenen Beschäftigten psychisch stark – unabhängig vom Ausgang. "Diskriminierung muss selbstverständlich effektiv bekämpft werden, gerade auch in der Landesverwaltung", betonte Vogt.
Doch das geplante Gesetz gehe zu weit. Es stellt laut dem FDP-Fraktionschef all jene unter Generalverdacht, die sich täglich für das Gemeinwesen einsetzen, und schaffe neue Probleme, statt bestehende zu lösen. Zudem verbiete Artikel 3 des Grundgesetzes Diskriminierung bereits klar, und Verstöße seien auch heute schon gerichtlich verfolgbar. Die Forderung des FDP-Antrages ein Gesetzesentwurf ohne einen Generalverdacht, eine Beweislastumkehr und missbrauchsanfällige Regelungen vorzulegen, wurde durch die Stimmen von CDU, Grünen und SSW abgelehnt.
Sozialministerin will Vertrauen in Verwaltung stärken
Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) entgegnete, dass mit dem geplanten Gesetz bestehende Schutzlücken im staatlichen Handeln geschlossen und die Vielfalt gestärkt werden soll. Es ziele darauf ab, Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Behörden vor Diskriminierung zu bewahren und das Vertrauen in die Verwaltung zu festigen.
"Wenn Menschen dem Staat begegnen, müssen sie sich darauf verlassen können, fair behandelt zu werden", betonte Touré. Antidiskriminierung sei eine Frage von Würde und gleichen Rechten - dabei stehe der Rechtsstaat sowohl für den Schutz vor Diskriminierung als auch vor ungerechtfertigten Vorwürfen.
Ziel des geplanten Gesetzes ist laut Sozialministerium ein einheitlicher Rechtsrahmen gegen Diskriminierung im Kontakt mit öffentlichen Stellen. Derzeit gebe es im Norden keinen umfassenden Diskriminierungsschutz bei öffentlichen Aufgaben – etwa in Verwaltung, Schulen oder Sicherheitsbehörden. Die Gesetzesinitiative entstand der Ministerin zufolge aus zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen, Verbänden und Fachleuten.
Die CDU-Abgeordnete Marion Schäfer sagte, für staatliches Handeln und den öffentlichen Dienst gebe es bislang nur einzelne Regeln, etwa im Gleichstellungsrecht oder im Behindertengleichstellungsrecht. Ein einheitliches Landesantidiskriminierungsgesetz solle das ändern. "Es liegt jedoch noch kein geeinter Text vor", erklärte sie. "Sobald dies der Fall ist, freue ich mich auf eine eingehende Debatte darüber ab der Ersten Lesung."
SPD kritisiert fehlende Information des Landtages
Ob die derzeitig geplanten Maßnahmen der richtige Weg seien, darüber könne weiter gestritten werden, erklärte die SPD-Abgeordnete Beate Raudies. "Wenn das Vorhaben als reine Symbolpolitik bezeichnet wird, das Bürokratie schafft, Personalressourcen bindet, dann nehmen wir das ernst", betonte sie. "Und wenn die Beschäftigten von einem Generalverdacht warnen, dann können, dann werden wir das nicht ignorieren." Sie plädierte für Lösungen, die Diskriminierung bekämpfen, ohne diejenigen zu diskreditieren, die tagtäglich für den Rechtsstaat arbeiteten.
Zudem kritisierte Raudies, dass aus ihrer Sicht bereits Verbände zu dem geplanten Gesetz gehört wurden - etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund, der zu einer Stellungnahme zu dem Entwurf gebeten wurde. "Zu diesem Zeitpunkt hätte der Landtag über diesen Gesetzesentwurf informiert werden müssen", betonte sie.
SSW-Fraktionschef: Staat hat besondere Verantwortung
"Diskriminierung findet überall statt", betonte der SSW-Fraktionschef Christian Dirschauer. Dabei habe der Staat eine besondere Verantwortung: "Er ist Garant von Recht, von Gleichbehandlung und von Würde", erklärte er. Wenn von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet werde, Diskriminierung zu unterlassen, müsse auch der Staat selbst alles dafür tun, Diskriminierung zu verhindern, aufzuklären und zu beseitigen. "Das ist kein Generalverdacht, das ist ein rechtsstaatlicher Anspruch."
Daher forderte der SSW-Fraktionschef eine ernsthafte, sachliche und differenzierte Debatte darüber, wie staatliches Handeln so gestaltet werden kann, dass es für alle Menschen gerecht, transparent und auch nachvollziehbar ist. "Wir sollten weder die Sorgen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst kleinreden noch die Erfahrungen von Menschen, die Diskriminierung erleben", betonte Dirschauer. Beides gehöre zur Realität und verdiene politische Antworten.