Hamburg & Schleswig-HolsteinRechnungshof warnt vor Milliardenlücke bis 2034

Haushaltslücken in Milliardenhöhe, steigende Personalkosten und explodierende Ausgaben für Zinsen und Schulbegleitung: Der Rechnungshof schlägt Alarm und fordert einen radikalen Sparkurs.
Kiel (dpa/lno) - Der Landesrechnungshof mahnt Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung zu einem härteren Sparkurs. "Trotz der Konsolidierungsbemühungen der Landesregierung wachsen die Deckungslücken im Haushalt durch stark steigende Ausgaben und geringere Einnahmen bis 2034 auf 2,4 Milliarden Euro an", warnt Präsidentin Silke Torp in den Bemerkungen des Rechnungshofs. Die Landesregierung müsse ihren Sparplan nachschärfen und der aktuellen Lage anpassen.
"Dies setzt eine klare Priorisierung bei den Ausgaben voraus, den Ankündigungen des Finanzministeriums müssen nun Taten folgen", forderte Torp. "Dazu gehört neben Einsparungen im Sachhaushalt auch ein Personaleinsparkonzept. Andere Länder und der Bund gehen diesen Weg bereits." Der Rechnungshof verweist auf aktuelle Konjunkturprognosen, die mittelfristig keine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage erwarten ließen.
Zinsen und Personal
Die Experten warnen, dass die Deckungslücken im Haushalt in den kommenden Jahren anwachsen. Sowohl die bisher geplanten Konsolidierungsschritte bis 2030 als auch die neue Kreditaufnahmemöglichkeit von mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr und die Auflösung von Rücklagen könnten diese Löcher nicht schließen. Durch neue Schulden stiegen die Zinsausgaben, bis 2034 drohe bei den Plänen der Landesregierung fast eine Verdoppelung. "Weitere Kreditaufnahmen führen zu steigenden Zinsausgaben und schränken die finanziellen Spielräume zukünftiger Haushalte sowie kommender Generationen zusätzlich ein", warnt die Behörde.
Besonders kritisch werden die Personalausgaben bewertet. Trotz der bekannten Probleme schaffe die Regierung im Haushalt 2026 ungebremst weitere Stellen, kritisiert der Rechnungshof. "Allein in den Jahren ab 2020 wurden über 5.000 neue Stellen geschaffen. Da durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch noch die Besoldung ansteigt, erhöhen sich die strukturellen Mehrausgaben in diesem Bereich ab 2028 um rund eine halbe Milliarde Euro." Notwendig sei der Abbau von Stellen.
Immer mehr Schüler sind den Bemerkungen zufolge wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf Unterstützung angewiesen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Als Folge haben sich die Ausgaben für die sogenannte Schulbegleitung in zehn Jahren verfünffacht - von 39 Millionen Euro in 2015 auf 198 Millionen Euro in 2024.