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Hessen61.300 Einbürgerungen in den vergangenen fünf Jahren

19.05.2021, 05:49 Uhr
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(Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Mehr als 61.300 Ausländer sind in den vergangenen fünf Jahren in Hessen eingebürgert worden. Bei 55.128 Personen sei das auf Grundlage von Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geschehen, teilte Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion in Wiesbaden mit.

Nach Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine Einbürgerung an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Neben einem achtjährigen, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland gehören dazu ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, ausreichende Sprachkenntnisse und ein erfolgreicher Einbürgerungstest. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden oder verloren worden sein.

Empfänger von Hartz IV und ähnlichen Transferleistungen sind ebenso von der Einbürgerung ausgeschlossen wie verurteilte Straftäter.

Ehegatte und die minderjährigen Kinder des Ausländers können nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig im Inland aufgehalten haben. Das sei bei 6277 Personen in Hessen in den Jahren 2016 bis 2020 erfolgt, berichtete der Innenminister.

Ferner kann die erforderliche Aufenthaltsdauer um ein Jahr bei der erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs verkürzt werden. Bei besonderen Integrationsleistungen ist nach dem Gesetz eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland um zwei Jahre möglich. Bei insgesamt 4386 Ausländern seien diese Regelungen in den vergangenen fünf Jahren in Hessen zum Einsatz gekommen, erklärte Beuth.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz beinhaltet neben Paragraf 10 noch weitere Rechtsgrundlagen für eine Einbürgerung. Paragraf 8 des Gesetzes regelt die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung und Paragraf 9 die Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern deutscher Staatsangehöriger. Bei 6232 Personen kamen diese rechtlichen Regelungen nach Angaben des Innenministeriums in den vergangenen fünf Jahren zur Anwendung.

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