Hessen Frau vor Bahn gestoßen: Täter muss dauerhaft in Psychiatrie
09.10.2025, 13:31 Uhr
Eine Frau wartet in der Hauptwache auf die S-Bahn. Als der Zug einfährt, stößt ein Mann sie ins Gleisbett. Nun wird der Fall vor Gericht verhandelt.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Mann, der an der Frankfurter Hauptwache eine Frau vor eine S-Bahn gestoßen hat, wird dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht. "In seiner Vorstellung stellte sie wohl eine Bedrohung für ihn dar, das ist Ausdruck seiner Krankheit", sagte die Vorsitzende Richterin im Frankfurter Landgericht.
Die Tat in der S-Bahn-Station Hauptwache am Vormittag des 2. Januar 2025 war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden, die Aufnahmen wurden in der Verhandlung gezeigt. Darauf ist zu sehen, wie sich die Tat innerhalb weniger Sekunden abspielt: Der jetzt 39-Jährige läuft zunächst hinter der am Bahnsteig stehenden Frau entlang, dreht sich nach wenigen Metern um, geht zurück und stößt sie mit beiden Händen kräftig in den Rücken, während die S-Bahn einfährt. Die heute 38-Jährige - eine ehemalige Leistungssportlerin - stürzt ins Gleisbett, springt jedoch sofort wieder auf und klettert laut Richterin "katzengleich" schnell zurück auf den Bahnsteig. Passanten rennen zu ihr, andere laufen dem Täter hinterher.
S-Bahn war langsamer unterwegs
Der Lokführer hatte sofort eine Notbremsung eingeleitet und die Bahn rund 20 Meter vor dem Ort des Sturzes zum Stehen gebracht. Der Zug war mit einem Tempo von 36 Kilometern pro Stunde und damit ungewöhnlich langsam eingefahren. "Ansonsten wäre die Sache anders ausgegangen", so die Richterin. Üblich ist Tempo 60.
Juristisch gesehen handele es sich bei der Tat um einen versuchten Totschlag, wie die Richterin erläuterte. Da der Mann wegen seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig ist, ging es in dem Prozess jedoch nicht um eine Haftstrafe, sondern um seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Einen Tag nach der Tat war der obdachlose Mann dort bereits eingewiesen worden, seitdem wird er in der Klinik behandelt.
Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa