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Niedersachsen & BremenGrüne: Namentliche Abstimmung zu umstrittener Novelle

11.10.2021, 16:40 Uhr
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(Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild)

Hannover (dpa/lni) - Im Zusammenhang mit einer umstrittenen möglichen Veränderung des Kommunalverfassungsgesetzes hat die Grünen-Fraktion eine namentliche Abstimmung im Landtag beantragt. "Damit wird die Chancengleichheit der politischen Parteien beeinträchtigt", sagte Susanne Menge, Fraktionssprecherin für Kommunalpolitik, am Montag mit Blick auf den Gesetzentwurf der Landesregierung.

Im Frühjahr hatte die Landesregierung eine Novelle dieses Gesetzes erarbeitet, die unter anderem die Verteilung der Sitze in den Fachausschüssen neu regeln soll. In dem Entwurf der Landesregierung heißt es, dass das Sitzverteilungsverfahren bei der Bildung von Ausschüssen der kommunalen Vertretungen auf das d‘Hondtsche Höchstzahlverfahren umgestellt werden soll. Dieses Verfahren erscheine eher geeignet, stabile Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen zu gewährleisten als das bisherige Verfahren. Damit sehen sich die Oppositionsparteien FDP und Grüne benachteiligt.

"Um diesen undemokratischen Akt zu verhindern, haben wir Grünen einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser streicht den Wechsel des Auszählverfahrens und sorgt weiterhin für eine faire Sitzverteilung und eine angemessene Beteiligung kleiner Fraktionen", betonte Menge.

Die FDP-Fraktion äußerte am Montag ebenfalls deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf. "Viele von den kleineren Parteien haben bei der Kommunalwahl deutlich Stimmen und teilweise auch Mandate hinzugewonnen, dennoch sollen sie nun ihr Stimmrecht verlieren. Das ist den Wählern nicht mehr zu erklären und auch verfassungswidrig", sagte Fraktionschef Stefan Birkner. Über den Gesetzentwurf wird am Mittwoch abschließend im Landtag beraten.

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