Niedersachsen & Bremen Vogelgrippe: Stallpflicht auch im Landkreis Cloppenburg
27.10.2025, 17:50 Uhr
Die Geflügelpest greift weiter um sich: Immer mehr Tiere in Niedersachsen sollen jetzt in Ställen gehalten werden – egal, ob Hühner, Gänse oder Laufvögel.
Cloppenburg/Stade (dpa/lni) - Wegen der Vogelgrippe gilt von Dienstag an auch im Landkreis Cloppenburg eine Stallpflicht für Geflügel. Wie der Landkreis mitteilte, tritt die Allgemeinverfügung um Mitternacht in Kraft. Betroffen sind demnach Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren. Bereits seit Samstag gilt auch im Landkreis Gifhorn eine Stallpflicht.
Die Verfügung in Cloppenburg gilt für sämtliches Geflügel: Hühner, Gänse und Fasane ebenso wie Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Enten und Laufvögel. Diese sind von morgen an in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Abdeckung zu halten, die gegen Einträge von oben sowie vor dem Eindringen von Wildvögeln von der Seite schützt. Das soll den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel verhindern.
Toter Kranich: Vogelgrippe auch bei Stade bestätigt
Der Landkreis Cloppenburg stuft das Risiko einer Einschleppung der Vogelgrippe in die Geflügelbestände insbesondere in der Freilandhaltung als hoch ein – einerseits, weil viele Wildvögel in der Region rasten, andererseits, weil es rund um Cloppenburg viele Geflügelbetriebe gibt.
Derweil wurde auch im Landkreis Stade ein Fall der Vogelgrippe per Laboruntersuchung bestätigt. Bei einem toten Kranich wurde demnach die sogenannte aviäre Influenza nachgewiesen. Der Landkreis empfiehlt daher, das Geflügel aufzustallen. Ob es auch im Landkreis Stade eine Stallpflicht geben wird, soll am Dienstag entschieden werden.
Quelle: dpa