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Sachsen-AnhaltLandesgesellschaft fährt 130 Millionen Euro Verlust ein

08.12.2021, 14:29 Uhr
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(Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Mehrfach hat der Rechnungshof die Landesgesellschaft IBG bereits begutachtet. Nun üben die Prüfer erneut Kritik. Auch andere Projekte der Landesbehörden kommen im Jahresbericht des Rechnungshofs nicht gut weg.

Magdeburg (dpa/sa) - Eine Landesgesellschaft mit 130 Millionen Euro Verlust, Mängel bei der Prüfung von Pflegeheimen, hohe Ausgaben des Staates wegen extremer Wetterereignisse - in seinem Jahresbericht 2021 hat der Landesrechnungshof in Sachsen-Anhalt Projekte unter die Lupe genommen, bei denen öffentliche Gelder aus Sicht der Behörde nicht sorgsam eingesetzt wurden. Präsident Kay Barthel stellte die Ergebnisse am Mittwoch in Magdeburg vor - samt Forderungen, was aus Sicht der obersten Rechnungsprüfer künftig besser laufen muss.

Millionenverlust der IBG: Die Investitions- und Beteiligungsgesellschaft des Landes (IBG) soll mit Risikokapital die Wirtschaft fördern. Vor allem innovative kleine und mittelständische Firmen werden unterstützt. Ziel ist ein revolvierender Fonds: Das Geld soll also bei positiver Geschäftsentwicklung zurückfließen und in weitere Projekte investiert werden. Doch das hat aus Sicht des Rechnungshofes nicht funktioniert. Über einen Zeitraum von 20 Jahren hat sich der Verlust der IBG auf 130 Millionen Euro summiert. "Das ist eine Menge Geld für ein kleines Land wie Sachsen-Anhalt", kritisierte Barthel. "Das was immer in Aussicht gestellt wurde, irgendwann haben wir das Start-up, das durchstartet und alles was investiert wurde, bekommen wir dann zurück - das sehen wir momentan nicht." Die Rechnungsprüfer empfehlen, die Mittel für die IBG deutlich zu reduzieren.

Staatliche Hilfen bei Extremwetterereignissen: Im Jahr 2018 war Sachsen-Anhalt vom Dürresommer besonders betroffen. Der Staat sprang mit Milliardenbeträgen ein und unterstützte die Landwirte, um Einnahme-Ausfälle auszugleichen. Für künftige extreme Wetterereignisse soll das nach dem Willen des Rechnungshofs anders laufen. "Diejenigen, die sich unternehmerisch in dem Bereich betätigen, müssen Eigenvorsorge leisten", sagte Barthel. Die Frage, ob die Vorsorge über eine Versicherung oder einen Extremwetterfonds erfolgen sollte, müsse nun in Sachsen-Anhalt diskutiert werden, forderte der Präsident. Denkbar ist laut Barthel ein ähnliches Verfahren wie in der Nutztierhaltung, wo sich die Unternehmer über die Tierseuchenkasse für Schadensfälle absichern. "Man muss zur Kenntnis nehmen, dass diese Extremwetterereignisse nicht singuläre Ereignisse sind, die man alle einhundert Jahre mal erlebt. Hochwasser, Dürren, Stürme passieren immer häufiger", so Barthel. In solchen Fällen könne künftig nicht allein der Staat einspringen.

Mangel bei der Heimaufsicht: Die Heimaufsicht soll jede stationäre Einrichtung mindestens einmal im Jahr prüfen. 2018 und 2019 fanden jedoch nur etwa die Hälfte der vorgeschriebenen Prüfungen statt. "Das halten wir für problematisch", kritisierte Barthel. Das Land begründet die Lage unter anderem mit der bisherigen Personalausstattung und will nun nachbessern. Die Rechnungsprüfer kritisieren aber noch einen zweiten Punkt: Die entsprechenden Qualitätsberichte seien für Pflegeheimbewohner und deren Angehörige oft nicht zugänglich. Außerdem hätten die Berichte "keine Aussagekraft", sagte Barthel. Damit sich Bewohner und Angehörige besser über die Einrichtungen informieren können, müsse sich dies ändern.

Kostensteigerungen im Straßenbau: Die Landesstraße zwischen Westendorf und Aschersleben (Salzlandkreis) ist saniert worden - die Kosten stiegen von 1,5 auf 3,3 Millionen Euro. Wegen einem verzögerten Baubeginn erlosch die Preisbindung der Baufirma, die verantwortliche Landesbehörde verpasste es, rechtzeitig die Reißlinie zu ziehen und eine neue Ausschreibung zu starten. Laut Rechnungshof ist das Problem dieser "Kostenexplosion" deshalb hausgemacht.

Beraterverträge ohne den Landtag: Von 2014 bis 2016 hat die Landesverwaltung insgesamt 228 Beraterverträge im Volumen von 7,4 Millionen Euro vergeben. Dabei gab es verschiedene Vergabe- und Dokumentationsmängel. In 29 Fällen wurden die Gutachten am Landtag vorbei vergeben. Außerdem kritisieren die Rechnungsprüfer, dass es eine "besondere Nähe" zu einzelnen Beratern gegeben habe. Nötig seien künftig entsprechende Compliance-Regelungen. Außerdem solle die Vorlagepflicht im Landtag bei Aufträgen ab 20.000 Euro künftig konsequent eingehalten werden.

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