Sachsen-Anhalt Sondersitzung des Landtags zu Wahlrecht für Behinderte
27.03.2019, 11:49 Uhr
Magdeburg (dpa/sa) - Die Abgeordneten des Magdeburger Landtags wollen am Dienstag (2. April) in einer Sondersitzung eine Wahlrechtsreform auf den Weg bringen. Die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Grünen bringen einen Gesetzentwurf ein, der die Hürden im Wahlrecht für Behinderte abbauen soll, wie der Landtag am Mittwoch mitteilte. Damit die Neuregelung bereits zur Kommunalwahl Ende Mai greifen kann, ist die Sondersitzung nötig. Das Gesetz könnte dann in der regulären Landtagssitzung am Donnerstag und Freitag nächster Woche beschlossen werden.
Es geht um eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten einen Passus im Bundeswahlrecht für verfassungswidrig erklärt, der Menschen unter Vollbetreuung das Wahlrecht versagt. Auch auf Bundesebene ist nun eine Gesetzesänderung nötig. Sie wird nach Plänen der Großen Koalition in Berlin aber nicht mehr zur Europawahl, die zeitgleich mit der Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt stattfindet, greifen.
Betroffen sind vor allem geistig Behinderte und psychisch Kranke. Das Magdeburger Innenministerium geht von rund 2500 Menschen in Sachsen-Anhalt aus, die aufgrund der Gesetzeslage bislang von Wahlen ausgeschlossen waren. Eine genaue Statistik gebe es jedoch nicht.