Sachsen-AnhaltTod einer Zweijährigen in Halle: Fall soll nochmal vor BGH

Das Mädchen starb 2024. Hat sein Vater es zur Strafe in heißes Wasser gehalten und ihm dann nicht geholfen? Und welche Mitschuld tragen Mutter und Oma? Die Urteile sind weiter nicht rechtskräftig.
Halle (dpa/sa) - Der nach dem Tod seiner zwei Jahre alten Tochter verurteilte Vater und die Oma des Kindes haben gegen die jüngste Entscheidung des Landgerichts Halle Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage mit. Nun muss sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Fall beschäftigen, sagte sie. Dieser hatte ein erstes Urteil gegen den Mann und die Frau zuvor zurückgewiesen. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, sein Kind in einer Badewanne mit heißem Wasser verbrüht zu haben, um ihm eine Lektion zu erteilen, seine Macht zu demonstrieren und auf das Verhalten des Kindes einzuwirken, wie der Staatsanwalt zu Beginn des Prozesses erklärt hatte. Der Vater hatte hingegen behauptet, das Kind lediglich abgeduscht zu haben.
Kind hätte überleben können - allerdings nur mit Hilfe
Das Kind war zwei Tage nach dem Vorfall im Mai 2024 an seinen Verletzungen gestorben. Laut Staatsanwalt hätte das Kind "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" durch Hilfe gerettet werden können.
In einem zweiten Verfahren hatte das Landgericht Halle den Vater des Kindes noch einmal schuldig gesprochen und wegen fahrlässiger Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Großmutter wurde im zweiten Prozess zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hatte das Landgericht vorher angewiesen, in einem neuen Prozess zu klären, ob der Vater vorsätzlich gehandelt hat oder nicht, als sein Kind mit heißem Wasser in Kontakt kam, was zu schweren Verbrühungen und später zum Tod des Kleinkindes führte. Das Verletzungsbild des Mädchens passe nicht zu dem angenommenen Tathergang.
Prozess gegen Mutter des Kindes steht weiter aus
Der Mutter des verstorbenen Kindes hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Mitschuld vorgeworfen. Sie und die Großmutter des Kindes sollen von den Verletzungen des Mädchens und den möglichen Folgen gewusst, jedoch entschieden zu haben, keine medizinische Hilfe zu holen.
Die Mutter sei derzeit immer noch nicht verhandlungsfähig, sagte die Gerichtssprecherin nun. Derzeit sei weiter nicht absehbar, wann die Verhandlung gegen sie geführt wird. Im ersten Prozess wurde sie wie die Großmutter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.