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SachsenGericht spricht Clemens wegen Verkehrsdelikt schuldig

07.07.2026, 15:53 Uhr
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Das Amtsgericht Weißwasser spricht Sachsens Kultusminister schuldig. Conrad Clemens musste sich wegen eines Verkehrsdelikts verantworten. Das letzte Wort soll noch nicht gesprochen sein.

Weißwasser (dpa/sn) - Sachsens Kultusminister Conrad Clemens ist vom Amtsgericht Weißwasser wegen eines Verkehrsdeliktes schuldig gesprochen worden. Das Gericht hatte ihm ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen. Clemens erhielt eine Verwarnung. Er gilt damit nicht als vorbestraft. 8.500 Euro soll er an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Hohe Geldstrafe angedroht - Bewährungszeit

Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 400 Euro - in Summe 24.000 Euro - behielt sich Richter Alex Theile vor. Dafür gilt eine Bewährungszeit von zwei Jahren. Theile wies zudem an, dass Clemens binnen eines Jahres an einem mindestens 20-stündigen Verkehrsunterricht teilnimmt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten unisono Freispruch beantragt - ein nicht üblicher Vorgang. Beide wollen das Urteil anfechten.

Clemens will Berufung einlegen

Clemens hatte den Tempoverstoß eingeräumt und bedauert. Die anderen Vorwürfe bestritt er. "Für mein Verhalten habe ich die Verantwortung übernommen. Ich habe von Anfang an meinen Respekt vor dem Gericht und unserem Rechtsstaat betont", sagte er im Anschluss. Dazu gehöre auch die Überprüfung des Urteils. "Deshalb werde ich Berufung einlegen."

Mit Tempo 81 Stundenkilometer in Tempo-30-Zone unterwegs

Clemens war im September 2023 - noch zu seiner Zeit als Leiter der sächsischen Landesvertretung in Berlin - in einer Tempo-30-Zone an einem Altenheim in Krauschwitz (Landkreis Görlitz) mit 81 Kilometer pro Stunde geblitzt worden. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 560 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot hatte er zunächst Einspruch eingelegt.

Aus Bußgeldverfahren wurde Strafverfahren

Das Amtsgericht Weißwasser leitet das ursprüngliche Bußgeldverfahren in eine Strafsache über, nachdem es Kenntnis erlangte, dass Clemens wiederholt zum Temposünder wurde. Der Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs betraf den Umstand, dass Clemens' Fahrzeug ein sogenanntes Tarnkennzeichen hatte. Es wird verwendet, um Vandalismus etwa an Fahrzeugen der Staatskanzlei zu vermeiden.

Richter sah hinreichenden Tatverdacht

Richter Theile räumte ein, dass die Überleitung des Falles in ein Strafverfahren unter Juristen umstritten ist. Bei den Clemens vorgeworfenen Straftaten handle es sich um geringfügige Tatbestände, für die der Gesetzgeber martialische Namen gewählt habe. Bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen denke jeder an ein Rennen, bei der Fahrer gegeneinander antreten. Clemens sei zwar allein gewesen, habe aber durch eine hohe Geschwindigkeit die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten. Das Gericht sei gehalten gewesen, eine Aufklärung durchzuführen, da ein hinreichender Tatverdacht vorlag.

Staatsanwältin rügt das Gericht

Staatsanwältin Esther Aenderl rügte in ihrem Plädoyer das Gericht in ungewöhnlich scharfer Form. Der ganze Sachverhalt habe schon vor Beginn der Beweisaufnahme festgestanden. Das Verfahren sei als Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zum Gericht gelangt. Trotzdem habe das Gericht eine Überleitung in ein Strafverfahren vorgenommen. "Hier fehlte es bereits am Fundament." Vermutungen könnten nicht die Grundlage einer Strafbarkeit sein. Es fehle an sämtlichen Tatsachenfeststellungen für eine Verurteilung.

Verteidiger Lukas Schefer griff die Steilvorlage auf. Es komme nicht oft vor, dass ein Verteidiger dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft kaum noch etwas hinzuzufügen habe. Er kritisierte auch das Vorgehen des Richters. Eine solche Verfahrensweise und ein solches Auftreten seien "rechtswidrig und eines Rechtsstaats unwürdig". "Ein Gerichtssaal darf nicht als Bühne missbraucht werden."

Quelle: dpa

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