SachsenLandesdirektion stellt Verstöße gegen Mutterschutz fest

Mutterschutz ist gesetzlich festgelegt - sowohl, was bestimmte Fristen als auch schützende Maßnahmen angeht. Bei Kontrollen wurden nun zahlreiche Verstöße erfasst.
Dresden (dpa/sn) - Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat 2025 bei Kontrollen zum Mutterschutz in Unternehmen 174 Verstöße festgestellt. Sie betrafen etwa das Verbot der Mehrarbeit und der Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen oder fehlende Liegemöglichkeiten, teilte die LDS mit. Wenn Mängel nicht abgestellt werden, kann das zu einem Bußgeld führen. Die meisten Arbeitgeber seien aber verantwortungsbewusst und für Hinweise auch dankbar, hieß es.
Insgesamt wurden 1.134 Betriebskontrollen durchgeführt. Der Behörde wurden 12.091 Schwangerschaften gemeldet, 531 weniger als im Vorjahr.
Arbeitgeber und Beschäftigte profitieren gleichermaßen
Die Landesdirektion ist die zuständige Arbeitsschutzbehörde und berät schwangere und stillende Frauen sowie Arbeitgeber zum Mutterschutz am Arbeitsplatz. Sobald ein Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Beschäftigten erfährt, muss er das entsprechend dem Mutterschutzgesetz der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Die Meldung ist über ein Online-Formular möglich.
"Wir unterstützen Unternehmen dabei, sichere Arbeitsplätze für werdende Mütter zu schaffen", betonte LDS-Präsident Béla Bélafi. Davon profitierten Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen.
Nach Angaben der LDS beginnt der Mutterschutz nicht erst, wenn eine Beschäftigte ihre Schwangerschaft mitteilt. Arbeitgeber müssten Arbeitsplätze bereits im Vorfeld so beurteilen und gestalten, dass schwangere und stillende Frauen dort sicher arbeiten können. Eine frühzeitige Gefährdungsbeurteilung schütze Mutter und Kind und ermögliche es besser, die Beschäftigung fortzusetzen.