ThüringenLandesregierung zieht Zwischenbilanz zum Bürokratieabbau

Weniger Papierkram, mehr Tempo: Thüringen setzt beim Bürokratieabbau auf Digitalisierung und schlankere Verfahren. Die Opposition sieht dagegen keinen großen Wurf.
Erfurt (dpa/th) - Die Thüringer Landesregierung sieht nach einer Zwischenbilanz Fortschritte beim Bürokratieabbau. Das werde Schritt für Schritt im Alltag von Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern spürbar, teilte die Thüringer Staatskanzlei mit. "Ziel ist eine Verwaltung, die schneller entscheidet und grundsätzlich mehr Vertrauen statt Dokumentationspflichten in den Mittelpunkt stellt", hieß es in einer Mitteilung der Staatskanzlei.
Darin wurde besonders das Entlastungsgesetz hervorgehoben, das der Thüringer Landtag noch vor der Sommerpause verabschiedet hatte. Allerdings wurden damals längst nicht alle Vorhaben im Parlament beschlossen. Ursprünglich war beispielsweise geplant, dass Kommunen ein Abweichen von Standards erproben können. Außerdem sollte es Änderungen im Vergabegesetz geben. Die Linke stellte sich jedoch dagegen.
Der Linke-Abgeordnete Sascha Bilay hatte im Landtag in der Debatte vor der Verabschiedung noch betont, man habe "diesen Angriff auf kommunale Standards abgewehrt". Der Chef der oppositionellen AfD-Fraktion, Björn Höcke, hatte kritisiert, dass sich mit dem Entlastungsgesetz fast nichts ändere. "Sie sind gescheitert, handwerklich gescheitert", rief er. Es seien keinerlei Gesetze außer Kraft gesetzt worden, stattdessen seien nur kleinere Stellschrauben gedreht worden.
In ihrer Art Zwischenbilanz listet die Staatskanzlei hingegen aus ihrer Sicht erfolgreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf.
So seien Verwendungsnachweisprüfungen modernisiert und Verfahren an die digitale Kommunikation angepasst worden. Bei mehreren Fördermaßnahmen entfielen bisher notwendige Stellungnahmen oder werden durch Eigenerklärungen ersetzt. In der Erwachsenenbildung soll eine dauerhafte Grundförderung für mehr Planungssicherheit und weniger Antragsbürokratie sorgen.
Bei kleineren öffentlichen Aufträgen wurden höhere Wertgrenzen eingeführt. Das soll schlankere Verfahren ermöglichen.
Den Kommunen werden kostenlos digitale Basisdienste zur Verfügung gestellt.
Bis Ende März 2027 sollen fünf häufig genutzte Leistungen - darunter Wohngeldanträge, Wohnsitzummeldungen, Dokumentenverkehr zur Eheschließung, Schwerbehindertenausweise sowie die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - vollständig digitalisiert sein.
Die Bauordnung wurde geändert - künftig können Handwerksmeister und Techniker bei bestimmten Projekten den Bauantrag stellen.