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ThüringenPlädoyer nach Flüchtlingsheim-Angriff: kein versuchter Mord

27.05.2026, 14:31 Uhr
Fuer-den-Hauptangeklagten-im-Prozess-um-dem-Anschlag-auf-eine-Unterkunft-fuer-Fluechtlinge-im-Ilm-Kreis-hat-die-Staatsanwaltschaft-eine-mehrjaehrige-Haftstrafe-gefordert
(Foto: Sebastian Haak/dpa-Zentralbild/d)

Feuerwerksbatterie ins Zimmer der Geflüchtetenfamilie, rassistische Parolen auf Video: Warum die Staatsanwaltschaft keinen versuchten Mord sieht – und welche Strafen sie fordert.

Erfurt (dpa/th) - Für den Hauptangeklagten im Prozess wegen des Angriffs auf eine Flüchtlingsunterkunft in Gehren hat die Staatsanwaltschaft Erfurt eine fünfjährige Haftstrafe gefordert. Außerdem solle der Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, weil er alkoholkrank sei, sagte Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen während seines Plädoyers vor dem Landgericht Erfurt.

Die Hauptverhandlung habe erwiesen, dass der Mann eine 19-schüssige Feuerwerksbatterie in ein Zimmer geworfen habe, in dem eine dreiköpfige Flüchtlingsfamilie lebte, so Grünseisen. Außerdem müsse der Mann so bestraft werden, weil er einige andere Straftaten im Raum Ilmenau begangen habe. Er soll unter anderem ein Auto angezündet haben.

Vorwurf: Feuerwerksbatterie in Familien-Zimmer geworfen

In Ilmenau habe sich der Mann unter anderem der versuchten, schweren Brandstiftung und gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte Grünseisen. Für einen anderen jungen Mann, der unmittelbar zuvor die Fensterscheibe des Zimmers der Familie mit einem Stein eingeworfen haben soll, forderte er eine zweijährige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.

Für die anderen vier in dem Verfahren Angeklagten verlangte Grünseisen einjährige Bewährungsstrafen beziehungsweise Verwarnungen nach dem Jugendstrafrecht. Die sechs Männer sind deutsche Staatsangehörige und zwischen 18 und 22 Jahre alt. Fünf der sechs Angeklagten haben die Tat während des Prozesses im Wesentlichen gestanden, einer der Angeklagten schweigt weiterhin.

Sie sollen Ende September 2025 zunächst die Fensterscheibe einer Flüchtlingsunterkunft eingeschlagen und anschließend Feuerwerk in das Haus geworfen haben. Von der Tat existiert ein Video, das einer der Männer selbst gedreht haben soll.

Staatsanwalt: Kein versuchter Mord, aber rassistisches Motiv

Vom Vorwurf des versuchten Mordes beziehungsweise der Beihilfe zum versuchten Mord war die Staatsanwaltschaft schon während des Prozesses abgerückt. Während seines Plädoyers sagte Grünseisen, die Hauptverhandlung habe gezeigt, dass die Angeklagten sich nicht hätten vorstellen können, dass durch ihre Tat Menschen zu Tode hätten kommen können. Damit gebe es keinen Vorsatz für eine Tötungsabsicht, der für eine Verurteilung wegen Mordes oder Beihilfe aber nötig sei.

Als erwiesen sieht die Staatsanwaltschaft es dagegen an, dass die Männer aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus handelten. "Die Hauptverhandlung hat ergeben, dass der Tat ein fremdenfeindliches Motiv zugrunde lag", sagte Grünseisen. Auf dem Video, das den Anschlag zeigen soll, sind demnach ausländerfeindliche Slogans zu hören.

Urteil am Freitag möglich

Die Schlussanträge der Verteidiger sollen noch folgen. Voraussichtlich am Freitag wird das Urteil verkündet.

Quelle: dpa

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