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Einspeisung ins Stromnetz Balkonkraftwerk: Sind mehr als 800 Watt erlaubt?

600 oder 800 Watt? Wie viel Leistung darf ein Balkonkraftwerk eigentlich liefern?

600 oder 800 Watt? Wie viel Leistung darf ein Balkonkraftwerk eigentlich liefern?

(Foto: Getty Images)

Das Solarpaket I hat einige Änderungen im Umgang mit Balkonkraftwerken mit sich gebracht. Unter anderem ist die Einspeise-Leistung der Mini-Solaranlagen angehoben worden. Aber dürfen mehr als 800 Watt eingespeist werden?

Seit Mitte Mai dürfen Balkonkraftwerke bis zu 800 Watt an Strom in das heimische Stromnetz einspeisen. Bis dahin waren maximal 600 Watt erlaubt. Doch viele Menschen besitzen auch Balkonkraftwerke, die zu mehr Leistung imstande wären oder stehen davor, sich eine solche Anlage anzuschaffen. Bringen Stecker-Solargeräte mit deutlich mehr Leistung als 800 Watt dann gar nichts?

Balkonkraftwerk-Ertrag: Das ist erlaubt

Um die Sicherheit und Stabilität des öffentlichen Stromnetzes zu garantieren, wird die Leistung, die Balkonkraftwerke maximal in den heimischen Stromkreis speisen dürfen, weiterhin gedeckelt – und zwar auf 800 Watt. Durch die Erhöhung von 600 auf 800 Watt müssen Balkonkraftwerk-Besitzer aber auch weniger Strom von außen beziehen als zuvor, was sich positiv auf der Stromrechnung bemerkbar macht. Anlagen mit einer solchen Leistung bietet etwa der Anbieter Kleines Kraftwerk als Komplettpaket an. Das Balkonkraftwerk "Duo" beinhaltet neben zwei Solarmodulen, Wechselrichter und Anschlusskabel auch die passenden Halterungen für den Gitterbalkon. Aktuell ist die Anlage um 100 Euro reduziert.

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Kraftvollere Balkonkraftwerke müssen mit einem Wechselrichter ausgestattet sein, der imstande ist, die Leistung der Anlage auf die aktuell maximal erlaubten 800 Watt zu drosseln.

Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.

Balkonkraftwerke mit mehr als 800 Watt: Sinnvoll oder nicht?

Trotz der Balkonkraftwerkdrosselung auf maximal 800 Watt, kann es sinnvoll sein, sich eine stärkere Anlage zuzulegen. Zum Beispiel bestehen sie aus mehr Modulen, können also mehr Sonnenlicht einfangen und schaffen es so häufiger als kleinere Anlagen überhaupt an die Grenze von 800 Watt heran. Zudem sind Besitzer von Balkonkraftwerken mit größerer Leistungsfähigkeit auch für die Zukunft gewappnet, sollten die Einspeisegrenzen weiter erhöht werden. Wie bereits erwähnt, müssen sie allerdings auch mit einem entsprechenden Wechselrichter ausgestattet sein. Die sind in den Komplettpaketen von Kleines Kraftwerk bereits enthalten, beispielsweise beim Modell Quattro, das theoretisch mehr als 1.700 Watt liefern könnte.

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Es ist aber auch nicht immer sinnvoll, dass das Balkonkraftwerk mehr Leistung erbringt. Nämlich dann, wenn in dem Moment gar nicht so viel Strom verbraucht wird. Überschüssige Energie fließt dann ungenutzt ins öffentliche Stromnetz. Abhilfe kann hier ein Balkonkraftwerk mit Speicher schaffen. In der Solarbank verbleibt dann die überschüssige Energie und kann dann verwendet werden, wenn die Anlage selbst keinen Strom mehr erzeugt, zum Beispiel in der Nacht. Ein gutes Angebot für ein Balkonkraftwerk mit Speicher macht etwa Pianeta bei Ebay. Da gibt es die Anlage mit zwei Modulen und 2,2-Kilowatt-Speicher für unter 950 Euro.

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Solarpaket I: Diese Regeln gelten für Balkonkraftwerke

Neben der Erhöhung der maximal erlaubten Einspeiseleistung haben sich mit Verabschiedung des Solarpakets I auch weitere Regeln im Umgang mit Balkonkraftwerken geändert:

  • Rückwärtslaufende Ferraris-Zähler übergangsweise zulässig
  • Anmeldung bei der Bundesnetzagentur weiter Pflicht, beim Netzbetreiber nicht
  • Registrierung bei der Bundesnetzagentur besteht nur noch aus fünf Angaben
  • Auch normale Schuko-Steckdose zulässig, spezielle Wieland-Steckdose nicht mehr nötig

Ob auch ein Balkonkraftwerk mit mehr theoretischer Leistung als 800 Watt infrage kommt, hängt immer auch von den individuellen Vorstellungen und Voraussetzungen ab, etwa ob überhaupt Platz und/oder das Geld für eine entsprechend große Anlage vorhanden ist.

Quelle: ntv.de

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