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Bei diesen Krankheiten Wann genau greift die Reiserücktrittsversicherung?

Was bedeutet eigentlich "unerwartete und schwere" Krankheit?

Was bedeutet eigentlich "unerwartete und schwere" Krankheit?

(Foto: istockphoto.com)

Reiserücktrittsversicherungen kommen für die durch Stornierung oder Umbuchung entstandenen Kosten im Falle einer Krankheit auf. Für die Versicherer ist Krankheit aber nicht gleich Krankheit. In welchen gesundheitlichen Fällen die Policen greifen, erklären wir hier.

Die Koffer sind gepackt und die Vorfreude auf den heißersehnten Urlaub steigt. Mit jedem Tag, den der Reisetermin näher rückt, steigt aber auch die Angst, dass jetzt noch etwas dazwischenkommt. Eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall können die Urlaubspläne gefährden. Reiserücktrittsversicherungen sind bei vielen Urlaubern beliebt, um im Falle des Falles wenigstens nicht auf den Stornierungskosten sitzenzubleiben. Eine Umfrage des Versicherers Hanse Merkur aus 2022 ergab, dass die Reiserücktrittsversicherung die am häufigsten abgeschlossene Urlaubspolice ist. Bei welchen Krankheiten können Versicherte die Police aber tatsächlich in Anspruch nehmen? Wir haben das Kleingedruckte gecheckt.

Was bedeutet "unerwartete Krankheit" eigentlich?

Zwar unterscheiden sich die Policen der Versicherer mitunter erheblich im Leistungsumfang voneinander, bei den grundlegenden Versicherungsbedingungen der Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung gelten aber in der Regel folgende Gründe für einen Versicherungsfall:

  • Unerwartete schwere Krankheit oder Unfall
  • Tod eines engen Familienangehörigen
  • Verlust des Jobs und betriebsbedingte Kündigungen
  • Impfunverträglichkeiten

Im Kleingedruckten der Reiserücktrittsversicherung von American Express zusammen mit dem Versicherungspartner Axa werden "unerwartete" Krankheiten als akute Gesundheitsverschlechterungen definiert, die unbedingt ärztlich behandelt werden müssen. Wird die Reise durch die Krankheit unzumutbar, greift die Police. Ein ärztliches Attest ist in jedem Fall notwendig, um die Unzumutbarkeit der Reise festzustellen.

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Wann ist eine Reise wegen Krankheit unzumutbar?

Nur "schwere" plötzliche Gesundheitsverschlechterungen lösen bei vielen Versicherern einen Versicherungsfall aus. "Schwere" Krankheit bedeutet dann etwa, dass eine ärztlich attestierte Beeinträchtigung so stark ist, dass der Urlaub nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Solche Fälle sind immer individuell. Diese Beispiele veranschaulichen, was als unerwartete schwere Krankheit zählen kann.

  • Beispiel: Wer eine schmerzhafte Dornwarze an der Ferse entwickelt, kann einen gebuchten Wanderurlaub nicht wie geplant antreten. Die ärztliche Feststellung der Warze würde dann genügen, um den Versicherungsfall auszulösen.
  • Beispiel: Diagnostiziert ein Arzt eine akute Mittelohrentzündung, sind geplante Flugreisen unzumutbar. Die Police greift auch, wenn ein mitreisendes Familienmitglied erkrankt ist.

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Wer mit einem Haustier reisen will, sollte sich das Kleingedruckte der Policen ganz genau anschauen. Bei der Jahrespolice der Hanse Merkur ist der Reiserücktritt auch im Falle einer Erkrankung eines für die Mitreise geplanten Hundes oder einer Katze versichert.

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Für wen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich in bestimmten Situationen und für bestimmte Reisende mehr als für andere. Besonders teure Reisen oder Urlaube mit Kindern lassen sich mit einer Reiserücktrittspolice sinnvoll versichern.

Auch für Fälle, wenn die Reise dazu dient, im Ausland lebende Verwandte oder Freunde zu besuchen, lohnt sich eine Reiseversicherung. Werden diese Personen nämlich unerwartet und schwer krank, könnte die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden.

Quelle: ntv.de

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