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EU-Fluggastrecht regelt Flug verspätet oder ausgefallen: Winkt Entschädigung?

Ab welcher Verspätungszeit haben Fluggäste Anrecht auf Entschädigung?

Ab welcher Verspätungszeit haben Fluggäste Anrecht auf Entschädigung?

(Foto: istockphoto.com)

Laut Fluggastrecht-Portal "Airhelp" waren allein im ersten Quartal 2023 etwa 32 Millionen Fluggäste verspätet. Wer besonders lang auf den Flieger warten muss, hat womöglich Anrecht auf Entschädigung.

An Flughäfen läuft nicht immer alles rund. Verspätungen beim Boarding kommen durchaus vor. Wer aber besonders lang auf seinen Flug warten muss – oder wessen Flug komplett annuliert wird – hat mitunter Anspruch auf eine Entschädigung. Das sind die Regeln.

EU-Fluggastrecht nennt klare Deadlines für Entschädigungen

Die EU-Fluggastrechtverordnung legt ganz konkret fest, wann Passagiere eine Entschädigung für annullierte oder verspätete Flüge haben. Bei verspäteten Flügen entscheidet die Dauer der Verspätung und die Länge der Flugstrecke über die Höhe der Entschädigung. Wer mit einer Verspätung von drei oder mehr Stunden am Zielflughafen ankommt, erhält folgende Entschädigungen:

  • Entfernung bei 1.500 Kilometern (Kurzstrecke): 250 Euro
  • Entfernung über 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern bei anderen Flügen (Mittelstrecke): 400 Euro
  • Über 3.500 Kilometer (Langstrecke): 600 Euro

Erstattungsanspruch haben allerdings nur Fluggäste, deren Flüge innerhalb der EU durchgeführt werden, deren Flüge von einem EU-Flughafen starten, oder wenn eine europäische Fluggesellschaft den Flug durchführt.

Um das Recht auf Entschädigung geltend zu machen, sollten sich Betroffene zuerst an die Fluggesellschaft wenden. Wer eine Reiseversicherung abgeschlossen hat, wendet sich außerdem auch an den Versicherer und meldet den Versicherungsfall. Mit dem Reisekomplettschutz von American Express zusammen mit dem Versicherer Axa gibt es zusätzliche Entschädigungen für verspätete Abflüge oder Überbuchungen des Fliegers.

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Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.

Welche Entschädigung winkt bei Annullierung des Fluges?

Eine Entschädigung als Ausgleichszahlung gibt es für Passagiere von den Fluggesellschaften laut Verbraucherschutz nur dann, wenn die Annullierung des Fluges kurzfristig erfolgte. Auch hier kennt die EU-Fluggastrechteverordnung genaue Deadlines.

  • Information über Annullierung des Fluges mindestens 14 Tage vor Abflug: kein Anspruch auf Entschädigung
  • Information über Annullierung des Fluges sieben bis 13 Tage vor Abflug: 250 Euro für Kurzstrecke, 400 Euro Mittelstrecke und 600 Euro Langstrecke – außer die Fluggesellschaft bietet einen Ersatzflug an, der maximal zwei Stunden früher startet und maximal vier Stunden später landet als der annullierte Flug
  • Information über Annullierung des Fluges weniger als sieben Tage vor Abflug: 250 Euro für Kurzstrecke, 400 Euro Mittelstrecke und 600 Euro Langstrecke – außer die Fluggesellschaft bietet einen Ersatzflug an, der maximal eine Stunde früher startet und maximal zwei Stunden später landet als der annullierte Flug

In allen Fällen gilt: Wer die alternativ angebotenen Flugverbindungen nicht nutzen möchte, bekommt von der Fluggesellschaft die Flugkosten inklusive Steuern und Gebühren zurückerstattet.

Fluggäste mit Reiseversicherungen können sich an ihren Versicherer wenden, wenn sie einen gebuchten Flug aus privaten Gründen umbuchen müssen. Bei der HanseMerkur werden Umbuchungskosten bis 30 Euro bis 42 Tage vor Reiseantritt erstattet, auch ohne versicherten Grund.

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Gibt es eine Entschädigung bei "außergewöhnlichen Umständen"?

"Außergewöhnliche Umstände" sind spezielle Situationen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen und eine Flugverspätung oder Annullierung verursachen. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft in der Regel nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen etwa:

  • Sicherheitsrisiken
  • Politische Instabilität
  • Schlechte Witterungsbedingungen
  • Externe Streiks, die den Flugbetrieb einschränken
  • Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements

Sollte allerdings ein technisches Problem am Flugzeug eine Verspätung auslösen, gäbe es mitunter Anspruch auf eine Entschädigung. Auch wenn das Flugpersonal selbst streiken sollte, hätten Passagiere gute Karten für einen Entschädigungsanspruch.

Quelle: ntv.de

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