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Buchungs-Trick hilft Reiserücktritt wegen Corona: Wann die Versicherung zahlt

Wer wegen Corona von einer Reisebuchung zurücktreten muss, hat Papierkram vor sich.

Wer wegen Corona von einer Reisebuchung zurücktreten muss, hat Papierkram vor sich.

(Foto: iStockphoto)

In den vergangenen Wochen sind immer mehr Orte in Deutschland zum Risikogebiet erklärt worden, und auch im Ausland sieht es nicht anders aus. Doch was passiert mit bestehenden Reise- und Hotelbuchungen, wenn die Reise aufgrund von Reisewarnungen oder Quarantäne nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss? Wir zeigen, welche Versicherung zahlt und welche Vorteile es hat, wenn die Buchung über eine Kreditkarte durchgeführt wurde.

Reiserücktrittsversicherung: Wann greift der Versicherungsschutz?

Tausende Reisende müssen derzeit ihre Reiseplanungen ändern und anpassen, da neue Reisewarnungen gelten oder eine Ausreise aus Risikogebieten nicht möglich ist. Doch wie verhält es sich, wenn man eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatte?

Normalerweise greift die Reiserücktrittsversicherung bei folgenden Vorkommnissen:

  • Todesfall oder Tod eines nahen Angehörigen
  • Schwere kurzfristige Erkrankung, wie bspw. Corona-Infizierung (belegbar durch ärztliches Attest)
  • Behördlich angeordnete Einreiseverbote
  • Unfälle mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen
  • Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftskomplikationen
  • Unerwarteter Jobverlust aus betriebsbedingten Gründen
  • Impfunverträglichkeiten mit gesundheitlichen Auswirkungen
  • Gravierende Sachschäden an Hab und Gut (z.B. Wohnungsbrand)
  • Gerichtliche Vorladung

In folgenden Fällen handelt es sich in der Regel um nicht versicherte Ereignisse:

  • Angst vor einer Erkrankung/Ansteckung (bspw. Coronavirus)
  • Maßnahmen der Staatsgewalt / Höhere Gewalt (bspw. angeordnete Quarantäne)
  • Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
  • Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen am Urlaubsort
  • Stornierung des Reiseanbieters aufgrund des Corona-Virus

Besonders wichtig: Seit März 2020 ist die Coronavirus-Epidemie offiziell als Pandemie bei der Weltgesundheitsorganisation anerkannt. Einige Versicherer schließen Pandemien ausdrücklich als Versicherungsfall aus, somit auch eine Infektion mit dem Coronavirus. Hier sollte man sich besonders gut informieren.

Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass die meisten Reiserücktrittsversicherungen bei einer belegbaren Coronavirus-Infizierung einspringen und die Kosten vollumfänglich erstatten. In Fällen, die nicht ganz so eindeutig liegen, sollte man immer Rücksprache mit dem Versicherer halten.

Im Falle einer Reisewarnung für Ihr Urlaubsziel, zahlen viele Versicherer nicht. So sieht die Allianz Reiseversicherung sowie der ADAC die Reiseabsage auf Grund einer Reisewarnung als "nicht versichertes Ereignis" an, während der Kreditkartenanbieter American Express (w) dort beispielsweise kulanter ist, solange die Reise gebucht wurde, bevor die Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Bevor man also eine Reise storniert, sollten man jedoch immer erst den Reiseveranstalter kontaktieren. Oft ist es möglich, das Reisedatum ohne Zusatzkosten zu verschieben oder einen Gutschein zu erhalten. Manche Reiseveranstalter erstatten sogar den ganzen Reisepreis in der aktuellen Situation. Wer an Corona erkrankt ist, sollte auf jeden Fall zur Stornierung einer Reise ein ärztliches Attest vorlegen.

Reiserücktrittsversicherung: Wer braucht Sie wirklich?

Viele Reisende beschäftigen sich jetzt in der Corona-Krise zum ersten Mal bewusst mit dem Thema Reiserücktrittsversicherung. Obwohl diese bei vielen Online-Buchungen als Zusatzoption angeboten wird, nehmen viele Buchende sie bis jetzt nicht wahr. "Es ist ja noch nie was passiert" scheint da die Devise zu sein.

Vor allem Individualreisende sparen oft an der Reiseschutzversicherung. Krisen wie die aktuelle zeigen aber, dass schneller eine schwierige Situation eintritt, als wir uns das vorstellen können. Man sollte sich daher auf jeden Fall über die Angebote zur Reiserücktrittsversicherung des Versicherers seines Vertrauens schlau machen und sich gut vor der nächsten Buchung informieren.

Was viele Reisende nicht wissen: Bestimmte Kreditkarten enthalten schon ein Versicherungspaket, das oft auch eine Reiserücktrittsversicherung beinhaltet. Kreditkartenanbieter für Viel- und Geschäftsreisende wie beispielsweise American Express (w) oder Miles & More bieten unter anderem folgende Extra-Sicherheiten auf Urlaubsreisen:

  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reiseabbruchsversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Unfallversicherung
  • Mietwagenvollkaskoversicherung
  • Autoschutzbrief

Auf Auslandsreisen ist die Kreditkarte oft das einfachste und bevorzugte Zahlungsmittel. Bei der Entscheidung für eine Kreditkarte sollten Sie also auch auf das Versicherungspaket achten, das eventuell schon inbegriffen ist.

Quelle: ntv.de

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