ArbeitsrechtMindestlohn: Ausnahmen für Beschäftigte in der Landwirtschaft "rechtlich nicht zulässig"

Auch nach der deutlichen Anhebung des Mindestlohns muss dieser künftig für alle Beschäftigten in Deutschland gelten. Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft sind einer rechtlichen Prüfung zufolge nicht zulässig, wie die Düsseldorfer "Rheinische Post" berichtete. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die Prüfung in Auftrag gegeben.
Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte sich für Ausnahmen vom Mindestlohn offen gezeigt, nachdem der Deutsche Bauernverband dies wiederholt gefordert hatte. Bauernpräsident Joachim Rukwied hält die Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro bis 2027 in vielen Bereichen für nicht tragbar.
In der Regierungskoalition war das Vorhaben strittig. Die SPD lehnte Ausnahmen vom Mindestlohn strikt ab. Die juristische Prüfung des Landwirtschaftsministerium ergab nun laut "RP", dass eine Sonderregelung dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz zuwiderlaufe.